Bundestag verbietet Kinderehen in Deutschland

Aus für Eheschließungen unter 18

Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag ein Verbot von Eheschließungen mit Kinder und Jugendlichen beschlossen. Mit dem neuen Gesetz fällt auch eine seit 1974 bestehende Ausnahmeregelung schon mit 16 heiraten zu dürfen.

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Der Deutsche Bundestag beschloss gegen die Stimmen von Linken und Grünen ein Gesetz zum Verbot der Ehen mit Kinder und Jugendlichen. Damit sind Ehen zwischen Personen, von denen mindestens eine unter 16 Jahre alt ist, künftig grundsätzlich nichtig. 

Zudem werden Ehen gesetzlich annulliert, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Nur in besonderen Härtefällen kann die Ehe bestätigt werden, falls ein minderjähriger Partner inzwischen volljährig ist. 

Für die Eheschließung gilt in Deutschland zukünftig das generelle Mindestalter von 18 Jahren. Bisher war es seit 1974 erlaubt, schon mit 16 Jahren zu heiraten, wenn ein Ehepartner volljährig ist und ein Familiengericht dem anderen die Ehefähigkeit bescheinigte.

Das Thema Kinderehe wurde durch die starke Zuwanderung von Migranten mit entsprechenden Verbindungen aktuell. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 1.475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Der de Maiziere forderte m. E. ausnahmsweise sogar einmal völlig richtig:

„Seit der Zuwanderung aus dem arabischen Kulturkreis stellt sich die Frage nach der Kinderehe. In Deutschland sind angeblich 1.475 Kinder und Jugendliche miteinander verheiratet, in 361 Fällen sind die Ehepartner sogar unter 14 Jahre alt. Sollen diese Ehen in Deutschland anerkannt oder per Gesetz verboten werden? Ein Verbot bedeutete die automatische Annullierung einer im Ausland bereits geschlossenen Kinderehe“ – dem sich unsere Volkszertreter im deutschen Bundestag – selbstverständlich gegen die Stimmen von Linken und Grünen – sogar anschlossen!!!

Ist das nicht eine Unverschämtheit gegenüber unserem wackeren Justizminister?

Im Toleranzrausch ist der Heiko blind gegenüber jedweder Menschenrechtsverletzung. „In allen Kulturen gibt es Mächtige und Schwache, und so manche traditionelle Regel ist zum Nutzen der Ausbeuter. Multikulti-Minister Maas macht sich aus falscher „Toleranz“ heraus zum Menschenschinder. Motto: Mädchen dem Missbrauch preiszugeben, sei nicht „rassistisch“. https://www.compact-online.de/heiko-maas-nicht-alle-kinderehen-aufloesen/

Nun lieber Maas: Wäre es nicht besser, sie streben eine Alleinherrschaft nach dem Vorbild Ihrer Noch-Chefin etc. an???

Dann wären Sie vor derartigen Dummheiten(?) - selbst des deutschen Parlaments und Ihrer Kollegen - gefeit!!!

Gravatar: Karl Brenner

Ich schätze mal, die Mädchen werden dann auf 18 Jahre hoch-getuned, genauso wie man die Männer von 27+ auf 18 Jahren down-gesized hat.

Gravatar: M.B.H.

Bis die grünen Richter wieder einen Weg finden und aus religiösen
Wahnsinn diese Vorgabe wieder mal kippen.
Es wäre ja nicht das erste Mal.

Gravatar: Ulrich Berger

Was wird denn passieren, wenn - aus Wahl-taktischen Erwaegungen - das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird?
Wenn man Bundes-Wahlrecht hat, ist man doch sicherlich erwachsen oder volljaehrig?
Wer wird Volljaehrigen das Heiraten verbieten?

Gravatar: woku

Heute Verbot der Kinderehe? Was steht morgen zur Diskussion? ..... Frauenwahlrecht oder so .... einfach nur peinlich das ganze

Gravatar: Emmanuel Precht

Aische kommt von der Schule nach Hause. Sie geht in die dritte Klasse. Vor dem Haus wird getrommelt und getanzt.
"Anne, was ischt da?" fragt Aische ihre Mutter.
"Hochzeit Aische!"
"Wer heiratet denn, Anne?"
"Du Aische!"

Wohlan...

Gravatar: Lothar Hannappel

Wieder einmal eine feige und nur halherzige Entscheidung. Es wird so getan, als gäbe es einfach keine Ehen zwischen Erwachsenen und Kindern. Somit ist mal wieder zu feige, ein eindeutiges Zeichen zum Kindeswohl zu treffen. Die Zangsverheirateteten Kinder können nun keinerlei Ansprüche gegen ihre Peiniger einklagen. Ihre im Ausland geschlossene Ehe bleibt gültig. Wieder einmal stehen die Interessen der muslimischen Männern über unseren Werten und besonders dem Wohl von Kindern.

Gravatar: Hans Georg

Voellig richtig so. Und klar, die Paederastenpartei wollte es beibehalten. Die wissen schon warum.

Gravatar: Britta

Das war überfällig.
Ebenso überfällig ist ein Verbot der Vielweiberei.

Schluß damit, aber sofort.

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