Zwei Seiten einer kostspieligen Entwicklung

Asylklagen: Geschäft für Anwälte boomt, Verwaltungsgerichte sind überfordert

Die Auftragslage für Anwälte ist derzeit gut. Das Geschäft mit den Asylklagen boomt. Für die Gemeinschaft entstehen enorme Kosten, wenn Prozesskostenhilfe gezahlt wird. Zu leiden haben auch die Verwaltungsgerichte. Die sind mit der Flut der Klagen überfordert.

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Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet davon: Die Massen von Klagen der Asylsuchenden gegen ihre Bescheide überlasten die Verwaltungsgerichte. »Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch. Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen«, sagt der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter Robert Seegmüller.

Auch Erich Müller-Fritzsche vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter spricht von einer »dramatischen Zunahme« der Asylklagen. »Die Verwaltungsgerichte sind so stark belastet, dass sich die Arbeit mit dem gegenwärtigen Personal nicht zeitnah bewältigen lässt. Auch die von der Politik angekündigte Aufstockung beim Personal wird dafür nicht reichen«.

Seit 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 460.000 Asylanträge abgelehnt. Das bedeutet aber nicht, dass die abgelehnten Asylbewerber sofort zurückkehren. Sie wollen nach Möglichkeit bleiben. Also klagen sie gegen ihren Ablehnungsbescheid. Zum Stichtag 30. Juni 2017 gab es mehr als 320.000 Asylklagen vor deutschen Gerichten.

Im Handelsblatt berichtet nun der Anwalt Andreas Neuhoff wie die Entwicklung aus Sicht der Anwälte aussieht und was ein Anwalt an so einem Fall verdient. Laut Gebührenrecht stehen einer Kanzlei 900 Euro pro Fall zu. Er kann aber mit dem Mandanten vorher ein Honorar vereinbaren. Eine Anwaltsstunde kostet bis zu 150 Euro. Das ist nicht besonders viel. Andere Anwälte sind teurer. Allerdings sind die Verfahren oft kompliziert und langwierig.

Ein großes Problem dabei sind die Sprachbarrieren. Da hilft dann oft jemand aus der Community aus. Da springt also jemand ein, der schon fünf Jahre in Deutschland lebt und die Sprache beherrscht. Das klappt nicht immer, räumt Neuhoff ein.

Ein grundsätzliches Problem an der Sache erwähnt er nicht. Der Anwalt kann nämlich gar nicht überprüfen, ob er tatsächlich Informationen über seinen Mandanten erhält oder ob ihm von dem Freund aus der Comunity nur das erzählt wird, was sich schon in anderen Verfahren bewährt hat.

Aber über die Geschäfte seiner Kanzlei kann Neuhoff berichten. Sie sind zu zweit mit circa 600 Fällen jährlich gut beschäftigt. In den vergangenen Jahren wurden viele neue Angestellte für diesen Bereich neu eingearbeitet.

Denn die Zahl der Asylklagen steigt rasant. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: P.Feldmann

Anwälte als Feinde des Gemeinwesens...- auch wieder deutlich!

Gravatar: karlheinz gampe

Wir brauchen den Volksentscheid und die Politikerhaftung. Politiker haften mit ihren Pensionen und Vermögen für die Schäden, die sie anrichten wäre eine Idee. Für kriminelle Taten von Politikern sollte automatisch die Höchstsrafe gelten und auch die Todesstrafe für kriminelle Politiker, die ihrem Volk schaden, da sollte nach antikem Vorbild das Scherbengericht der athener Urdemokratie eingeführt werden.

Gravatar: K.Becker

Das Geschäftsmodell "Asylanten, Invasoren und Beglücker" funktioniert auf allen Ebenen.
Wenn dieser künstliche Luftballon, bei den Anwälten, Gerichten, Installateuren, Hoch- und Tiefbau, Containerbau, Wohnungswirtschaft und allen damit Verbundenen platzt, ist Deutschland auf Jahrzehnte bankrott.
Da brauchen wir noch nicht einmal die EU und Graghi dazu.
Wir schaffen es.

Gravatar: Alfred

Ich kenne jemanden, der sich darüber freut....


Herr Soros - internationaler Brandstifter...

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