Aus Sorge um den Datenschutz

Asylbehörde lehnte Software zur Spracherkennung ab

Einmal mehr hätte ein Fall wie des Attentäters Anis Amri verhindert werden können. Der Asylbehörde BAMF wurde Frühjahr 2016 eine Software angeboten, mit der anhand der Sprache die Herkunft von Asylsuchenden festgestellt werden kann.

Veröffentlicht:
von

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekam im Frühjahr 2016 zur Identifizierung von Asylsuchenden durch mehrere IT-Unternehmen aus Deutschland und Israel hochentwickelte Spracherkennungsprogramme angeboten und lehnte diese insbesondere aus Sorgen um den Datenschutz ab.

Viele Geheimdienste setzen bereits im Rahmen ihrer Arbeit Spracherkennungsprogramme ein. Eines der dem BAMF angebotenen wird erfolgreich vom israelischen Geheimdienst verwendet. Die modernen Programme können anhand von Gesprächsanalysen die Herkunft eines Sprechers mit hoher Wahrscheinlichkeit identifizieren.

Dabei werde nicht nur festgestellt, ob jemand seine Muttersprache spricht, sondern sogar die Zuordnung des Dialektes zu einzelnen Regionen sei möglich. Mit den Programmen wäre beispielsweise die 14 falschen Identitäten des späteren Attentäters vom Berliner Weihnachtsmarkt Anis Amri, aber auch die des Soldaten Franco A. enttarnbar gewesen.

Unterdessen prüfe die Behörde wieder den Markt für »Systeme der Sprach- und Gesichtserkennung«, wie das Bundesinnenministerium bestätigte. Eine Testreihe sei geplant. Die bisherige Methode, jeweils Gutachter zu bestellen, sei ausgesprochen umständlich und kostspielig. Rund 60 Prozent der Asylantragsteller erscheinen bei den deutschen Behörden ohne Papiere.

Mehr dazu unter faz.net

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Ronald Schroeder

Wenn die politische Klasse tatsächlich das Interesse hätte, geltendes Recht umzusetzen, käme selbstverständlich Spracherkennungssoftware zum Einsatz. Auch würden die Mitarbeiter des BAMF nicht angehalten, praktisch jedem Asylbegehrenden das Aufenthaltsrecht zuzubilligen (von wirklichen Asylgründen spricht ja ohnehin längst niemand mehr). Dumm nur, wenn diese Praxis durch die Anerkennung eines Bundeswehroffiziers als syrischer Flüchtling einem größeren Bevölkerungskreis offenbar wird. Solange der politische Wille fehlt, geltendes Recht umzusetzen, wird sich nichts ändern.

Gravatar: Gerd Müller

In deutsch Absurdistan ist das wohl so !

Gravatar: Dirk S

"Alexa, was ist Datenschutz?"
"Datenschutz kenne ich nicht."

Ok, der war fies (und fiktiv), gebe ich zu. Wobei, ich habe selbst mal für umfangreichere Texte mit einer lokalen Spracherkennung gearbeitet, ist etwas her (Ende 1990er), war nur mäßig erfolgreich, weil ich irgendwann keine Lust mehr dazu hatte, der Weichware selten genutzte Fachbegriffe beizubiegen, was am Ende den Nutzen der Spracherkennung ad absurdum führte. (Die Erkennung der Standardsprache war auch ohne große Übung recht gut, nur eben das Fachvokabular...)

So, was könnte das dem geneigten Leser sagen? Das die Verarbeitung der Sprachdaten lokal oder zentral erfolgen kann. Und somit liegt aus meiner Sicht das Problem mit dem Datenschutz vor allem darin, ob das Programm lokal arbeitet oder über ein zentrales System wie eine Cloud. Bei einem System wie Alexa könnte ich Datenschutzbedenken nachvollziehen (wobei, die zentrale Speicherung und Verarbeitung von Fingerabdrücken ist im Gegensatz dazu unproblematisch oder wie?), bei einem lokal laufenden System (wovon ich bei den Israelis von ausgehen würde, denn deren Kundschaft treibt sich nicht immer in Gegenden mit bester Netzanbindung herum) hingegen nicht. Aber um das Beurteilen zu können, müsste man mehr Informationen haben.

Datenschutzfreie Grüße,

Dirk S

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang