Wenn der Gebetsruf laut vom Minarett erschalt

Anwohner klagten gegen Muezzin-Rufe von Moschee - und gewannen vor Gericht

In Nordrhein-Westfalen hat ein Ehepaar gegen eine muslimische Gemeinde geklagt. Der regelmäßige Gebetsruf des Muezzins der Moschee sei eine Lärmbelästigung gewesen. Die Kläger gewannen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Veröffentlicht:
von

Die türkische Gemeinde im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick hatte 2015 die Genehmigung erhalten, die Gebetsrufe des Muezzins ("Allahu Akbar...") via Lautsprecher von ihrer Moschee erschallen zu lassen. Einige nicht-muslimische Anwohner haben diesen fünfmal täglich klingenden Gebetsruf als störende Lärmbelästigung empfunden. Ein Ehepaar hat sogar dagegen geklagt.

Wie nun berichtet wurde (siehe Bild-Online, DerWesten, Westdeutsche Allgemeine Zeitung), hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen den Klägern Recht gegeben. Die Genehmigung für den Muezzin-Ruf wurde wieder einkassiert. Nun ist es wieder leise im Ort.

Der Kläger erklärte, dass es ihm nicht nur um die Lärmbelästigung gegangen sei. Auch der Inhalt des Muezzin-Gesanges habe ihn gestört. Er sei Christ in einem christlichen Land. Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Wolfram

Endlich! - Dieses monotone Geplärre (oder wie soll man das nennen?) kontrastiert so unterirdisch mit einer Toccata von Bach, dass man den kulturellen Unterschied nirgends stärker merkt. Wer einmal einen Muselman mit in eine Kirche "schleppt" - was er ja gar nicht darf - wir merken, dass der aus dem Staunen gar nicht mehr heraus kommt, weil die Kunst der Fuge ist in seinem Kulturkreis völlig unbekannt ist. Hier haben wir viel "Entwicklungshilfe" für unsere Gäste zu leisten.

Wieviele Kirchen gibt es denn mit Kirchengeläute in den Ländern unter dem Halbmond? Die kann man mit der Lupe suchen.

Die meisten sind zerstört, geschlossen, als heidnische VERSAMMLUNGSTELLE umfunktioniert wie die Hagia Sophia - tja das ist Toleranz auf arabisch!

Und die wenigen Christen werden dort beschimpft, gemobbt, gejagt, gefoltert, getötet usw.usw.... Keine Glaubensgruppe wird weltweit mehr verfolgt als die Christen.

Wir haben im eig. christlichen Europa in hirnrissiger Übertoleranz den Bau unzähliger Moscheen genehmigt... Für jede heidnische Kultstätte hätten wir in dem entsprechenden Ausland den Bau oder die Wiederöffnzng eine Kirche fordern sollen. Das hat die Politik völlig verschlafen... Politikversagen wie sooft!!!

In manchen Ländern kann schon der Besitz einer Bibel mit Gefängnis oder mit der Todesstrafe bestraft werden.

Wir haben uns das Heft von einer dreisten Eroberungs-Kultur, die alle Regiser zieht, eh schon fast völlig aus den Hand nehmen lassen.

Es gibt bestimmt ein höheres, islamophiles Gericht, was das monotone Geplärre wieder erlaubt - jede Wette!

Christliches Abendland ade!

Gravatar: Ede Wachsam

Klasse, das überhaupt jemand den Mut hatte damit vor Gericht zu ziehen, hätte ich auch sofort getan und eben nicht nur wegen der Lärmbelästigung durch dieses widerwärtige Geplärr, sondern vor allem, dass hier in unserem Land ein Mordgötze öffentlich verherrlicht - und der wahre und einzige Gott damit jedes Mal beleidigt wird. Wie ich schon sagte, der Islam bringt seinen Fluch über unser Land, wenn diesem nicht endlich wieder Einhalt geboten wird. Ja und wie der Fluch aussieht, der dann eben der „Segen“ Allahs ist, kann man in den meisten islamischen Gottesstaaten hautnah bewundern. Daher sollten die schwarzen, grünen und roten geistig beschränkten Gutmenschen mal in solche Länder in den Urlaub fliegen und nicht dach Dubai, Katar oder einen der anderen reichen Golfstaaten, welche selbstverständlich keine sog. „Flüchtlinge,“ also ihre eigenen Geschwister im Glauben aufnehmen. Solche Feinheiten überlassen sie lieber ihren armen Bruderstaaten und natürlich den blöden Europäern, vor allem den Deutschen.

Gravatar: Werner

Nicht nur der Ruf des Muezzin gehört verboten, sondern auch der Bau von Moscheen in Deutschland.

Gravatar: Kai Stiglat

Der Islam ist keine Religion, sondern eine Ideologie. Wer das noch nicht begriffen hat, sollte mal den Koran studieren. Eindeutige Verse lesen sich als kriegerische Kampfansage. Der Inhalt dieser Botschaft wird gerade umgesetzt. Der Islam verdient in keiner Weise den Status nach Artikel 4 des GG. Er ist verfassungsfeindlich. So dumm können unsere Politiker gar nicht sein. Also verfolgen sie einen anderen Plan. Dieser dient aber nicht Deutschland. Das Wahlvolk merkts mehrheitlich aber nicht und klatscht Beifall für diese Volksverräter. Alle vorne weg in Form der ewig rautefaltenden Kanzlerin.

Gravatar: Thomas Waibel

Wenn man in Bayern das Geläute der Kirchenglocken verbietet, weshalb sollte man nicht in Nordrhein-Westfalen die Rufe des Muezzin untersagen?

Es würde mich nicht wundern wenn das establishment, einschließlich der "Kirchen", gegen den Beschwerdeführer und den Richter eine Hexenjagd inszenieren würde.

Hat eigentlich der "heilige" Schutzpatron der Muslime, "Kardinal" Woelki schon gegen das Urteil protestiert?

Gravatar: Susanne Schäfer

Bei uns auf dem Dorf tragen die Bäuerinnen noch heute Kopftuch wenn sie im Frühjahr einen staubigen Acker pflügen oder sonst bei Trockenheit Feldarbeit verrichten müssen, Männer müssen ja "arbeiten". Dann muß man abends die Haare nicht waschen.
Zum Einkaufen nehmen sie es aber ab und machen sich hübsch.
Die Haare zu verhüllen macht sicher in der Wüste auch Sinn, bei uns aber nicht. Vieles von dem was die Moslems tun ist auf die Wüste ausgerichtet. Auch die Gewaltbereitschaft verhindert, daß sie zu viele werden und dort nicht genug Nahrung finden.
So sollen sie doch Allahs willen folgen und dort bleiben und sich gegenseitig dezimieren.

Gravatar: Rasio Brelugi

Was sollte überhaupt diese Genehmigung des Muezzin-Rufes?

Es ist doch bekannt, dass den Zeugen Jehovas schon vor vielen Jahren gerichtlich untersagt wurde, Passanten anzusprechen (wenn sie mit ihrem "Wachturm" an der Straße stehen). Dieses Verbot der Belästigung auf den Muezzin-Ruf zu übertragen ist doch nun wirklich nicht schwer!

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Dort müssen man sich nicht fünfmal täglich zurufen lassen, dass Allah der alleinige Gott sei."

Was auch die Rechtsgrundlage des Urteils ist, die sogenannte "negative Religionsfreiheit", also das Recht, nicht von religiösen Inhalten genervt zu werden. Und das ist durch den Muezzin-Ruf eindeutig verletzt.

Anders ist es übrigens bei Verboten oder Einschränkungen von Kirchenglockengeläut: Da läutende Glocken so erst einmal keine religöse Botschaft transportieren, geht es in den Fällen einzig um den Schallpegel und um die Läutzeiten. Was bedeutet, dass sich Kritiker des obrigen Urteils sich nicht auf Urteile betreffend Kirchenglocken berufen können. 2 verschieden Ding.

Religionsfreie Grüße,

Dirk S

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang