Die teure Nebenwirkung der Frauenquote

317.368 Euro Entschädigung für diskriminierten männlichen Bewerber

Ein Beamter des österreichischen Verkehrsministeriums bewarb sich vor sieben Jahren um einen Spitzenjob in der Behörde. Ihm wurde eine Frau vorgezogen, obwohl er besser abgeschnitten hatte. Er klagte gegen die unrechtmäßige Benachteiligung. Jetzt hat er den Prozess in letzter Instanz gewonnen.

Symbolbild Pixabay
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Es begann im Jahr 2011: Das österreichische Verkehrsministerium, damals unter Führung von Doris Bures (SPÖ), hatte zwei Sektionen seines Infrastruktur-Ressorts zusammengelegt und suchte einen Leiter für die neue Doppelsektion. Drei Personen bewarben sich auf die Ausschreibung – darunter auch Peter Franzmayr. Alle drei wurden von der Kommission als »im höchsten Ausmaß geeignet« beurteilt. Am besten hatte Franzmayr abgeschnitten: Er lag um 0,25 Prozentpunkte vor dem nächstplatzierten Bewerber.

Dieser war allerdings eine Frau. Und da Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt zu behandeln sind, beschloss Doris Bures, den »kleinen Unterschied« von 0,25 Punkten kurzerhand zu ignorieren: Nicht Franzmayr erhielt den Posten, sondern die zweitplatzierte Ursula Zechner. Diese passte der Ministerin auch »parteipolitisch viel besser ins Konzept« als der FPÖ-nahe Franzmayr, so Der Standard.

Franzmayr wollte sich das nicht gefallen lassen. Er klagte gegen die unrechtmäßige Benachteiligung wegen seines Geschlechts. Hätte es die 0,25 Punkte Unterschied nicht gegeben, dann hätte es sich »nur« um die sogenannte »positive Diskriminierung« gehandelt, die Frauen »bei gleicher Eignung« zu bevorzugen befiehlt. So aber lag schlicht ein Gesetzesverstoß vor. Die Mitbewerberin war eben nicht als »gleich« geeignet beurteilt worden – und zwar vom Ministerium selbst.

Vor wenigen Tagen hat Franzmayer den Prozess in letzter Instanz gewonnen. Ihm wird nun die Differenz ausgezahlt zwischen seinem tatsächlichen Gehalt der letzten Jahre und dem, was er als Sektionschef verdient hätte, außerdem eine »Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung« – macht zusammen 317.368 Euro. Zahler ist »der Staat, also die Steuerzahler«, wie die Kronen Zeitung ergänzt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig seit Februar, als »das Ministerium mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt ist.« Heißt: Das Ministerium musste höchstinstanzlich dazu gezwungen werden, einen unbezweifelbaren Gesetzesverstoß anzuerkennen. Und die hierzu nötigen sieben Jahre haben die Angelegenheit richtig teuer gemacht.

Was meint Doris Bures dazu? Die damalige Entscheidung sei erfolgt aufgrund der »massiv bestehenden Unterrepräsentation von Frauen« und – Achtung! – »nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren.« Sie glaubt also immer noch, dass sie rechtmäßig gehandelt hat und hofft nun, dass durch das Franzmayr-Urteil »nicht das Prinzip des Frauenförderungsgebotes infrage gestellt wird.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jutta

Find ich super !!!
Leistung muss entscheiden, und nicht das Geschlecht.

Fördern muss man Sonderschüler und ich finde, sie sollten mal lieber, überall in Europa die einheimischen Frauen, die Lust aufs Ehefrau und Hausfrau und Muttersein haben, unterstützen. Und die Kampflesben und Emanzen sollten sich mal klar machen, dass wenn ihre Mütter sich nicht für Kinder entschieden hätten, es sie nicht gäbe.

Gravatar: Dirk S

Zitat:""Vor wenigen Tagen hat Franzmayer den Prozess in letzter Instanz gewonnen."

Congrats! Ich bin mir nicht so sicher, dass es in DE auch so gelaufen wäre. Aber es ist wichtig, dass in der ganzen Diskriminierungsdebatte auch mal klar gestellt wird, dass auch Männer diskriminiert werden.

Zitat:"Zahler ist »der Staat, also die Steuerzahler«, wie die Kronen Zeitung ergänzt."

Yo und das ist gut so. Schließlich haben die Bürger, folglich auch die Steuerzahler, den ganzen Quatsch gewählt, also müssen sie auch für die Folgen einstehen.

Zitat:"hofft nun, dass durch das Franzmayr-Urteil »nicht das Prinzip des Frauenförderungsgebotes infrage gestellt wird.«"

Und ich hoffe, dass es in Frage gestellt wird. Es ist falsch, Stellen nach Quote zu besetzen. Möge der geeigneste Bewerber den Job bekommen, nichts anderes muss gelten. Ansonsten leidet die Qualität des Personals massiv. Am Ende steht dann eine ausufernde Korruption und der massive Verlust von Wohlstand und Freiheit.

Diskriminierungsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Hajo

Mit der Quotenregelung setzt sich wie gewohnt die staatlich verordnete Umverteilung fort und das hat zur Folge, daß hier ein Geschlechterkampf etabliert wird, der im Ernstfall mal richtig ausarten kann und auch im Widerspruch zur Gleichberechtigung steht, denn jeder hat von Geburt an die gleichen Rechte, aber auch Pflichten, er muß sie nur richtig nützen um sein Leben entsprechend zu gestallten und das gilt für alle und wer in dieses Regelwerk eingreift und eine weniger befähigte Bewerberin dem männlichen Bewerber vorzieht behindert den freien Wettbewerb und das ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch reaktionär und entspringt der uralten Denkart des Sozialismus, der sicherlich nicht immer falsch war, aber auch oft aus dem Ruder gelaufen ist und dann zu katastophalen Verwerfungen geführt hat.

Gravatar: egon samu

Das Geld müßten diejenigen aufbringen, die solche Gesetze verabschieden. Nicht der Steuerzahler.
Grundsätzlich aber eine gute Nachricht...

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