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28.05.2012
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Deutscher Richter: Bananenrepublik in Sichtweite
Weitere Themen: 1945-49/Verfassungsbruch1990, DDR-Unrecht, Justiz



Wie weit es kommen kan, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet, darüber hat Norbert Schlepp, Richter am Finanzgericht Niedersachsen einen bestürzenden, aber lesenswerten Essay auf der Internetseite cleanstate.de veröffentlicht.

Unter dem Titel "Bananenrepublik in Sichtweite" setzt sich Schlepp mit dem Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der sogenannten Bodenreform 1945-49 auseinander.

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Minutiös schildert die Vorgänge und handelnden Akteure, die ab 1990 viele Menschen um ihr Eigentum gebracht haben: "Da werden Deutsche rechtswidrig enteignet und der Rechtsstaat Bundes­republik unternimmt nichts dagegen, er gibt den Grundbesitz den Enteigneten nicht zurück, obwohl er das Unrecht der Enteignungen erkennt, er behält das Enteignete vielmehr für sich und verscherbelt es, um die Staatskasse aufzufüllen."

Vorgänge, die der Richter Schlepp nur als "beschämend" zu bezeichnen weiß.

Lesen Sie den ganzen Essay auf cleanstate.de

 

Foto: GesaD/pixelio



Redaktion FreieWelt.net, 23.06.2009 07:22 | Kommentare (10)




 
  Kommentare (10)

SEPP, 26.04.2010 15:16
Die Nachkommen der NAZIS wollen die Geschichte nach ihrem Gusto umschreiben!Wenn man so jemand zuhört(-liest)hat es keine NAZI´s gegeben sondern "nur" völlig redliche unschuldige Gauwirtschaftsführer und Junker!Wer es glaubt wird selig!

strawinski, 22.09.2009 19:40
dies ist nur noch eine Bananenrepublik in der Hülle der Demokratie

Ottmar Hohengeis, 20.08.2009 16:27
Dieser Revoluzzer, dieser Richter Schlepp, der beklagt. Interessant - ein Wissender. Aber was unternimmt er im FG Niedersachsen?

Er ist im FG tätig. Da lese ich im Netz, wie die Zusammenhänge sind. Die Richter kommen aus der Finanzverwaltung, jedenfalls zum großen Teil, und sprechen wohl weniger Recht als ihre Aufgabe darin besteht, die "Verwaltungsakte der Finanzverwaltung" nach Möglichkeiten zu rechtfertigen. Elementare Grundrechtsverstöße in den Grundrechtren Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 GG lassen die Richter unbeeindruckt. Sie verweigern die Grundrechte.

Richter schreiben, sie publizieren - umfangreich - . Sie sind damit in Netzwerken organisiert. Besteht insoweit denn keine Bindung, so z. B. an die Co-Autoren. Kann ein Richter denn überhaupt von "seiner Meinung", die er ja im Kommentar niedergelegt hat, abweichen? Kann er anders entscheiden, als seine Co-Autoren geschrieben haben? Da besteht doch Chorgeist! Der Richter schreibt auch nicht unentgeltlich. Der schreibt. Man meint Richter haben die doppelten bis dreifachen Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Vergleich zu ihrem Amt. Die Richter haben damit Nebeneinkünfte, sagen wir mal erhebliche. Die Nebenerwerbsgenehmigung wird vom Präsidenten oder vom Ministerium erteilt, von der Exekutive! Gewaltenteilung? Arbeitet der Richter nicht "liniengetreu" dann köntne es doch sein, daß die Nebenerwerbsgenehmigung gestrichen wird. Was dann? Dann verliert der Richter erhebliche Einkünfte. Da gibt es Beispiele. Richter haben wegen dieses Einschränkens sehr gelitten.
Befleißigt ihn das nicht, "zweckentsprechend und zielgerichtet" zu urteilen?

Ein Richter der "schöne Urteile macht", die den Finanzminister erfreuen, ist ein engagierter Richter. Den müßte man doch befördern. Der könnte doch Karriere machen. Macht er, steht im Netz. Interessant. Na ja, wenn dem so ist, dann ist es mit der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht weit her. Ich denke, die Aufsätze, die nachzulesen sind, machen das sehr deutlich. Und Indizien für diese Vermutung gibt es. Ach so, ein beliebtes Spiel ist der "Anscheinsbeweis". Das ist nichts anderes als eine Behauptung. Da hat der BFH gerade entschieden: Der "Beweis" kann widerlegt werden. Aber die Gründe, die zu der Widerlegung führen, müssen bewiesen werden. Das führt zu einer Umkehr der Beweislast. Das hat allerdings das BVerfG verboten.

Ungeachtet dessen gratuliere ich dem Richter zu seinem Mut, den er aufbringt und damit zu den wenigen Amtsträgern gehört, der das System darstellt und auch Kritik übt. Diese Kritik sollte vielerorts aus dem System unterstützt werden. Es ist nur die Spitze des Eisbers. Und das GG verlangt: Unparteilichkeit und Unabhänigkeit in allen Gerichtszweigen und Art. 3 GG bestimmt - Gleichheit vor dem Gesetz und durch das Gesetz.

Oder ist es eher Verzweiflung?

Fazit: Richter Schlepp weiß das alles und beklagt Unrecht i. S. Enteignungen 1945 bis 1949. Wahrscheinlich ist er selber betroffen. Dann merkt er jetzt einmal, wie sich ein Bürger fühlt, der mit Unrecht vor dem Finanzgericht konfroniert worden ist. Das müßte Herr Schlepp befleißigen seine Tätigkeit
auf ganz neue Beine zu stellen. Er ist nach seinen Aufsätzen der "Wolf im Hühnerstall". Was gilt: Kein Recht im Unrecht. Deshalb sind die Verdächtigungen/Vermutungen in Sachen Finanzgericht nur das Indiz dafür, daß es beim BVerfG nicht anders läuft. Sonst wäre eine Entscheidung "Herzog" gar nicht möglich.


Reporterin, 20.08.2009 09:23
Der Richter Schlepp ist stellvertretender Vorsitzender im 1. Senat des nds. Finanzgerichtes in Hannover. Es ehrt diesen Menschen auf der einen Seite, dass er die Dinge öffentlich schreibt, die er schreibt. Auf der anderen Seite würde es der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes gut tun, wenn er in seinen eigenen Reihen diejenigen, die er besser als jeder andere als "Tätige" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kennt, an deren Unrecht endlich hindert. Dazu gehört direkte und unmittelbare Aufklärung, dazu gehört auch das Erstatten von Strafanzeigen gegen den Personenkreis, dazu gehört, sich als Zeuge zur Verfügung stellen, dazu gehört, sich mit denen zu verbünden, die es nicht länger hinnehmen wollen, das der Fiskus samt seiner hauseigenen Gerichtsbarkeit sich seit 60 Jahren fortgesetzt außerhalb des Grundgesetzes stellt.

Dazu gehört, dass er die Netzwerke aufdeckt, die da in den Finanzämtern, den Ministerien und den Finanzgerichten bis hin zum BverfG als Kommentatoren nebentätig gegen viel Entgelt Tag für Tag tätig sind und das geschriebene Gesetz mit dem absoluten Vorrang des Grundgesetzes systematisch aus den Angeln hebeln. Es hätte genug zutun, gegen die Sachverhalts- und Protokollfälscher vorzugehen, aber dazu gehört sicherlich mehr noch als das bisher gezeigte.

Vielleicht rüttelt es aber auch ihn jetzt auf, denn wenn er weiß, dass andere nun wissen, wo und in welcher Funktion dieser Mann in Hannover selbst als Richter am Finanzgericht tätig ist, er damit rechnen muss, dass seine richterlichen Taten ab sofort an seinen öffentlich geäußerten Kritiken gemessen werden und zwar ganz genau.


Markus Kuhny, 29.06.2009 10:12
Ich muss dem Richter ja Recht geben, wundere mich allerdings, warum er den Kern des Übels nicht erkennt oder sich nicht traut diesen beim Namen zu nennen.

Wir haben in Deutschland keine vom Volk in freier Wahl beschlossene Verfassung sondern nur ein Grundgesetz das von den Siegermächten diktiert wurde.

Und wenn Sie sich irgendwann einmal fragten, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ heißt, dann wissen Sie jetzt warum: Die Alliierten beauftragten seinerzeit den „Parlamentarischen Rat“, ein solches zu entwerfen und hatten dieses dann zu genehmigen (Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz).

Eine Wiedervereinigung Deutschlands konnte auch nicht rechtswirksam beschlossen werden, weil das GG bis zum 18.07.1990 territorial begrenzt war.

Auch ist völkerrechtlich betrachtet eine „Einigung“ noch lange keine Wiedervereinigung. Danach stellt sich die juristische Frage, ob sich das „Grundgesetz“ noch auf einen in diesem selbst bestimmten räumlichen Geltungsbereich erstreckt. Die Präambel spricht zwar davon, dass das „Grundgesetz“ für "das gesamte Deutsche Volk" gelten soll. Dies bezeichnet jedoch keinen territorialen Geltungsbereich.

Die rechtliche Würdigung für den "schlimmsten Fall" ergibt, dass die „BRD“ seit dem 18.07.1990 00:00 MEZ komplett abgeschafft wurde und zwar durch besatzungs-hoheitlichen Akt in der Person des US-Außenministers James Baker, der für alle Siegermächte handelte.

Gegen dieses rechtliche Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich geworden. Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist(!) und nur durch "faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als "Er...


Michael Pfeiffer, 13.05.2009 12:14
Im Kontext aller Machenschaften gegen die eigentlichen SBZ-OPFER/1945-49 bringe ich den Lesern - und insbes. den redlich gebliebenen (!) AfA-Mitgliedern unter den hiesigen Lesern --- meine (nachstehende E-Mail-Korrespondenz mit der Bundestagsabgeordneten Gabriele Frechen (SPD) zur Kenntnis; (diese E-Mail wurde ferner an den Briefkasten " redaktion@freiewelt.net " entspr. weitergeleitet; - alle dieser E-Mail angehängten Anlagen gebe ich zur rechtsstaatlichen Publizierung frei). --- Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Frechen ! Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort unter www.abgeordnetenwatch.de vom 11.05.2009 an mich, bzgl. der vollmachtlosen und dubiosen VETTERNWIRTSCHAFT seitens der Bundesgesellschaft BVVG - gem. BT-Beschluss vom 26.11.2008: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611095.pdf . - Gem. dieser, Ihrer, Antwort haben Sie nunmehr eine Stellungnahme des BMF diesbzgl.
angefordert - und das begrüße ich als mittelbar Betroffener der BVVG-Machenschaften natürlich sehr.

Bitte gestatten Si


Michael Pfeiffer, 10.05.2009 10:08
Aus der "Triologie der Lügen und des Heimatverrats" nach der sog. "Wende" wird die "Quadrophonie des GRAUENS", wenn man die unsägliche Diktatur des kommunistischen deutschen Pöbels in der Zeit von 1945 - 1990 mit einbezieht. NEIN, es ging diesem kommunistischen Pöbel nicht "nur" darum, vorauseilend-gehorsam eine neue kommunistische "Eigentumsordnung" mittels TERROR, WILLKÜR, INTERNIERUNG; ERMORDUNG, ZWANGSVERTREIBUNG nach stalinistischem Vorbild herzustellen, NEIN, man wollte auch jedwedes ANDENKEN und GEDENKEN an die letzten rechtmäßigen Eigentümer für ALLE ZEITEN AUSLÖSCHEN !!! - Nur deshalb wurden auf dem altehrwürdigen Rittergut Dolgen bei Laage (z. B.) mehrere Generationen der leiblichen Nachkommen des Reichsministers und Ministerpräsidenten (1836) Engelke Leopold Frhr. von PLESSEN aus der v. Plessen`schen Familienkapelle und Erbbegräbnisstätte geraubt und sodann ANONYM auf dem Ortsfriedhof von Hohen Sprenz VERSCHARRT ! - Zu diesen entwendeten, fremdbestimmten und anonym verscharrten Toten gehörte u. a. auch die leibliche Urgroßmutter des Bundesministers a. D. Dr. Andreas von BÜLOW - Ida von Plessen, geb. von ZÜLOW (Tochter des Mecklenbg. Generalmajors Friedrich Ludolp von ZÜLOW) - s. Link: http://www.gutshaeuser.de/wappen/buelow.html (untere Reihe, 3. von rechts). - Die Familienkapelle und Erbbegrägnisstätte der Familie von PLESSEN wird darum heute öffentlich als UNTERSTELLRAUM im Internet ausgewiesen - s. Link: http://www.gutshaeuser.de/gutshaeuser_d/dolgen.html - Zu diesen widerwärtigen VERBRECHEN des kommunstischen Terror-Pöbels hatte ich eine (weitere) Petition in den 16. Deutschen Bundestag eingebracht, die mit folgenden Argumenten (ebenfalls) abgeschmettert werden soll(te) - ich zitiere expressis verbis: (...) "Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte gewährt entgegen der Ansicht des Petenten kein "Recht auf Bekundung seiner Religion in der eigenen Familienkapelle", sondern lediglich "die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung (...) öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden". Der von dem Petenten zitierte Privatmann aus den USA (eingefügt: Prof. Dr. Dr. Alfred-Maurice de ZAYAS) äußert sich nach seiner eigenen Einlassung entgegen der Spruchpraxis des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen. Seine Auslegung des Paktes wird im Schrifttum, soweit ersichtlich, nirgends geteilt.
Eine Entwidmung von Gebäuden, die religiösen Zwecken dienen, ist durchaus möglich. Ob das im vorliegenden Fall notwendig war und ggf. erfolgt ist, kann nicht überprüft werden." (...) - Zitat-Ende. - Der international renommierte Völker- und Menschrechtler Prof. Dr. Dr. de Zayas schrieb mir hierzu via E-Mail (ich zitiere expressis verbis): "ES IST EIN TRAUERSPIEL IN DEUTSCHLAND - DIE VERTRETER DES VOLKES VERSAGEN - MENSCHLICH - UND MENSCHENRECHTLICH - DIE VERLOGENHEIT DER BUNDESDEUTSCHEN POLITIKER UND MEDIEN SCHEINT KEINE GRENZE MEHR ZU ERKENNEN - WIE MEINE GROSSMUTTER SAGTE - IN SPANISH -
LA VERGUENZA ERA VERDE Y SE LA COMIO UNA CHIVA - DER ANSTAND WAR GRÜN UND EINE ZIEGE HAT ALLES AUFGEFRESSEN - ICH KANN NUR HOFFEN, DASS IRGENDWIE DIE DEUTSCHE OBRIGKEIT WIEDER AN WERTE ZURÜCKKEHRT - FUR EINEN NICHT-DEUTSCHEN IST ES NICHT ANGENEHM ZU BETRACHTEN -
FUR EINEN DEUTSCHEN MUSS ES SEHR SEHR SCHMERZHAFT SEIN - IHR - Alfred de Zayas" - (Zitat Ende). PS: - Für ein entspr. UN-Mandat, welches exakt jene Argumente des Prof. Dr. Dr. de Zayas aufgreifen sollte, die dieser am 20.01.2006 in Berlin öffentlich vorgegeben hatte - s. Link: http://alfreddezayas.com/Lectures/BerlinGottingerkreis_de.shtml - hatte meine schwerbehinderte und heimatvertriebene Mutter Rosemarie, geb. von Plessen, IHREM RECHTSANWALT Dr. Thomas G. unverzüglich 1.816,02 Euro bereits in 2006 überwiesen. - Leider aber hat dieser hierfür (!) bezahlte Anwalt offenbar jedwede moralische Orientierung verloren - und das UN-Mandat bis heute nicht erfüllt !!! ... und schlimmer noch: dieser ADVOKAT kann sich an sein bezahltes UN-Mandat nicht einmal mehr erinnern !!! - q.e.d.


Michael Pfeiffer, 07.05.2009 11:37
...um meine Triologie zu vervollständigen, liefere ich nachstehend den schlagenden Beweis dafür ab, dass meinem Großvater Leopold Freiherr von Plessen - nebst ca. 625.000 betroffenen weiteren politisch verfolgten SBZ-Familien/1945-49 - sogar die elementare EHRE und REPUTATION seitens der Gerichte und seitens der sog. "Volksvertretung" verweigert wird. - MEINE öffentliche Petition (Link / Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=553 ) zur Wiederherstellung dieser EHRE und REPUTATION wurde per Beschluss des 16. Deutschen Bundestages im Jahre 2008 mit den nachstehenden Argumenten abgemeiert : (Link / Quelle) - http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte. - Begründung - Der Deutsche Bundestag möge die Rehabilitierung der in der SBZ/DDR von 1945 bis 1949 im Zuge der Boden-/Industriereform politisch verfolgten und pauschal als "Nazis und Hauptkriegsverbrecher" kriminalisierten binnendeutschen Opfer beschließen.
Eine offizielle Anerkennung und Rehabilitierung der unbestreitbaren politischen Verfolgung und pauschalen Kriminalisierung aller Landwirte, die jeweils über mehr als 100 Hektar Land besaßen, und zahlloser redlicher Mittelständler stehe immer noch aus. Die Enteignungen seien im Zuge des kommunistischen Klassenkampfes zur Durchsetzung der Boden- und Industriereform erfolgt. Die Betroffenen seien pauschal als Nazi- und Kriegsverbrecher kriminalisiert, vertrieben, verfolgt und ermordet worden. Eine rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gebe es bis heute nicht für diesen
Personenkreis. Die Rehabilitierungsgesetze sollten daher umgehend geändert werden, damit die Ehre und Reputation redlicher und NS-unbelasteter Deutscher wieder hergestellt werden könne.
Die Petition wurde als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht und von
120 Unterstützern mitgezeichnet. Zu ihr wurden im Internet 570 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben. - Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen: (...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Grundbesitz der „Kriegsverbrecher und Kriegsschuldigen“ sowie von „Naziführern“ und „aktiven Verfechtern der Nazipartei“ wurde unabhängig von seiner Größe enteignet (z.B. Artikel II Nr. 2 der Verordnung über die Bodenreform, Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen 1945, S. 28 ff.).
Güter mit einer Größe von über 100 Hektar wurden als „feudal-junkerlicher Boden und Großgrundbesitz“ einbezogen (Artikel II Nr. 3 der Verordnung über die Bodenreform, a. a. O.). Die so genannte demokratische Bodenreform und die Industrieenteeignungen zielten auf die Umverteilung wirtschaftlicher Ressourcen, um eine andere Gesellschaftsordnung im Sinne der kommunistischen Doktrin zu schaffen. Im Fall der „Junker und Großgrundbesitzer“ war nach den Bodenreformverordnungen allein die
Größe des Gutes von über 100 Hektar Voraussetzung für die
Enteignungsmaßnahme. Die umfassenden Enteignungsmaßnahmen nach 1945 hatten zwar auch generellen Verfolgungscharakter, dienten aber nicht der individuellen politischen Verfolgung oder der bewussten Diskriminierung einer Person gegenüber vergleichbaren Personen in dem konkreten Lebenszusammenhang. (...) Diese Akte waren ungeachtet der offiziellen „antifaschistisch-demokratischen Programmatik“ und der taktisch-verbalen Selbstbeschränkung der Agitation auf das „Vermögen von Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern“ von Anfang an auf die Umgestaltung der Eigentumsordnung nach sowjetischem Vorbild gerichtet und dienten nicht einer gegen die Person gerichteten politischen Verfolgung. Die pauschale Diffamierung und Diskriminierung fast aller Bodenreformenteigneten als „Kriegs- und Naziverbrecher“ war dabei eine bewusste Spielart der kommunistischen Propaganda, nicht zuletzt um die Akzeptanz der Enteignungen bei der eigenen Bevölkerung zu erhöhen. Mit derartigen Diskriminierungen einhergehende „Ansehensverluste“
der Bodenreformopfer sind einer Rehabilitierung nicht zugänglich und
somit nicht gesondert entschädigungsfähig. In der öffentlichen Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland ist der Unrechtscharakter der entschädigungslosen Vermögensentziehungen aus der Zeit zwischen 1945 und 1949 tief verwurzelt. Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen. Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz
(AusglLeistG) beantwortet worden. Wird dem Geschädigten der Bodenreform eine Ausgleichsleistung gewährt und nicht aus den in § 1 Abs. 4 AusglLeistG aufgeführten Gründen – einem Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, einem schwerwiegenden Missbrauch der Stellung zum eigenen Vorteil oder Nachteil anderer oder einem erheblichen Vorschubleisten des NSSystems oder des Systems der SBZ/DDR – ausgeschlossen, liegt darin auch die Beseitigung des individuellen Unrechtsvorwurfs. Dem Interesse der Betroffenen an
einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


Michael Pfeiffer, 06.05.2009 17:03
(Fortsetzung zu meinem 1.-Eintrag vom heutigen Tage:) - Mit dieser über alle Maßen beschämenden Zurückweisungsbegründung unseres StraReha-Antrages hatte ich am 31.05.2007 öffentlich den (heutigen Bundeswirtschaftstminster) MdB Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg konfrontiert - und erhielt die nachtehende (sehr fragwürdige) Antwort (Tenor: die Russen mögen doch bitte heute für uns "Recht sprechen" und unser innerdeutsches (!) kommunistisches Verfolgungs-Unrecht wieder gutmachen.) - Aber bitte lesen Sie selbst: - (Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5756&cmd=650&id=5756&q=Rehabilitierung#fragen )- Sehr geehrter Herr Pfeiffer, die von Ihnen zitierte Stellungnahme einer nicht weiter genannten Staatsanwältin wirkt zunächst wie ein Relikt aus totalitärer Zeit und scheint somit mehr als fragwürdig.
Und es fällt schwer, diese Stellungnahme auch in der Art und Weise zu lesen, dass inhaltlich lediglich das geschehene Unrecht ohne kommunistisch verklausulierte Beschönigungen beim Namen genannt wird.

Dennoch teile ich nicht die Meinung, dass der von Ihnen aufgezeigte Weg zur Restitution für allumfassende Gerechtigkeit sorgen könnte:
Unter den rund 18 Millionen deutschen Soldaten, die im Laufe des 2. Weltkrieges in der Wehrmacht dienten, werden Sie auch viele der von Ihnen genannten "redlichen Landwirte" finden, die ob ihrer Einberufung ebenfalls Kriegsteilnehmer waren und somit nach Ihrem Ansatz nicht "rehabilitierungwürdig" wären.

Meines Wissens gibt es bereits seit längerer Zeit wenigstens den Ansatz der Möglichkeit einer Rehabilitierung durch die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft. Diese Rehabilitierung von Opfern sowjetischer Repressionsmaßnahmen erfolgt nach dem "Gesetz der russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repression (mit Änderungen und Ergänzungen vom 3. September 1993)". Mit einer entsprechenden Bescheinigung können die Betroffenen, soweit sie im Rahmen der damaligen Repressionsmaßnahmen Vermögensschäden erlitten haben, Ansprüche nach § 1 Abs. 7 VermG geltend machen.

Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes werden jedoch nicht nur ehemalige politische Häftlinge, sondern auch Opfer von sowjetischem Verwaltungsunrecht rehabilitiert. Dies betrifft auch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht im Zusammenhang mit der Bodenreform in der SBZ/DDR. Dem Vernehmen nach wurden bereits erste Betroffene, die von der sowjetischen Besatzungsmacht zwar nicht interniert oder verurteilt wurden, denen jedoch im Zusammenhang mit der Bodenreform Vermögenswerte entzogen worden waren, von den russischen Behörden rehabilitiert.

Rehabilitierungsbescheinigungen der zuständigen russischen Behörden sind nach Auffassung der Bundesregierung von den Vermögensämtern im Rahmen des § 1 Abs. 7 VermG als solche - vorbehaltlich des ordre public (Artikel 6 EGBGB) - grundsätzlich anzuerkennen. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form und Inhalt von Rehabilitierungsentscheidungen deutscher Behörden abweichen. Eine Anerkennung russischer Rehabilitierungsbescheinigungen im vorgenannten Sinne führt allerdings nicht zu einer Bindung der Vermögensämter in der Weise, daß die seinerzeit entzogenen Vermögenswerte zwangsläufig zu restituieren sind. Sie eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 7 VermG. Die Vermögensämter haben in jedem Einzelfall die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 7 VermG sowie etwaige Ausschlußtatbestände zu prüfen.

In der Hoffnung Ihnen, verehrter Herr , mit den obengenannten Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Theodor zu Guttenberg

Bisher 23 Empfehlungen.


Michael Pfeiffer, 06.05.2009 16:38
Zur "bananenrepublikanischen Justiz" möchte ich nachstehend ein besonders drastisches und ganz reales Beispiel abliefern: (...) Ich habe (über meine heimatvertriebene und schwerbehinderte v. Plessen-Mutter) versucht, meinen leiblichen Großvater Leopold Frhr. v. Plessen, der weder NSDAP-Mitglied noch aktiver Kriegsteilnehmer war (sondern vielmehr nachweislich ein redlicher und höchst ehrbarer Landwirt auf seinem über alles geliebten Rittergut Dolgen bei Laage), moralisch (d. h.: strafrechtlich) zu rehabilitieren. - Das wurde von der zuständigen Reha-Kammer in Mecklenburg-Vorpommern letztlich mit folgender Begründung abgeschmettert (ich zitiere expressis verbis : (…) "Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (…) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen (im Original gezeichnet: Moritz, Staatsanwältin)" - (Zitat-Ende). - (Nähere Auskünfte erteilt (sicherlich gerne, so denke ich,) unser Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner aus Bad Ems).


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