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Deutscher Richter: Bananenrepublik in Sichtweite
Weitere Themen: 1945-49/Verfassungsbruch1990, DDR-Unrecht, Justiz



Wie weit es kommen kan, wenn die Gewaltenteilung nicht mehr stattfindet, darüber hat Norbert Schlepp, Richter am Finanzgericht Niedersachsen einen bestürzenden, aber lesenswerten Essay auf der Internetseite cleanstate.de veröffentlicht.

Unter dem Titel "Bananenrepublik in Sichtweite" setzt sich Schlepp mit dem Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der sogenannten Bodenreform 1945-49 auseinander.

Minutiös schildert die Vorgänge und handelnden Akteure, die ab 1990 viele Menschen um ihr Eigentum gebracht haben: "Da werden Deutsche rechtswidrig enteignet und der Rechtsstaat Bundes­republik unternimmt nichts dagegen, er gibt den Grundbesitz den Enteigneten nicht zurück, obwohl er das Unrecht der Enteignungen erkennt, er behält das Enteignete vielmehr für sich und verscherbelt es, um die Staatskasse aufzufüllen."

Vorgänge, die der Richter Schlepp nur als "beschämend" zu bezeichnen weiß.

Lesen Sie den ganzen Essay auf cleanstate.de

 

Foto: GesaD/pixelio

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Redaktion FreieWelt.net, 23.06.2009 07:22 | Kommentare (5)




 
  Kommentare (5)

SEPP, 26.04.2010 15:16
Die Nachkommen der NAZIS wollen die Geschichte nach ihrem Gusto umschreiben!Wenn man so jemand zuhört(-liest)hat es keine NAZI´s gegeben sondern "nur" völlig redliche unschuldige Gauwirtschaftsführer und Junker!Wer es glaubt wird selig!

strawinski, 22.09.2009 19:40
dies ist nur noch eine Bananenrepublik in der Hülle der Demokratie

Ottmar Hohengeis, 20.08.2009 16:27
Dieser Revoluzzer, dieser Richter Schlepp, der beklagt. Interessant - ein Wissender. Aber was unternimmt er im FG Niedersachsen?

Er ist im FG tätig. Da lese ich im Netz, wie die Zusammenhänge sind. Die Richter kommen aus der Finanzverwaltung, jedenfalls zum großen Teil, und sprechen wohl weniger Recht als ihre Aufgabe darin besteht, die "Verwaltungsakte der Finanzverwaltung" nach Möglichkeiten zu rechtfertigen. Elementare Grundrechtsverstöße in den Grundrechtren Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 GG lassen die Richter unbeeindruckt. Sie verweigern die Grundrechte.

Richter schreiben, sie publizieren - umfangreich - . Sie sind damit in Netzwerken organisiert. Besteht insoweit denn keine Bindung, so z. B. an die Co-Autoren. Kann ein Richter denn überhaupt von "seiner Meinung", die er ja im Kommentar niedergelegt hat, abweichen? Kann er anders entscheiden, als seine Co-Autoren geschrieben haben? Da besteht doch Chorgeist! Der Richter schreibt auch nicht unentgeltlich. Der schreibt. Man meint Richter haben die doppelten bis dreifachen Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Vergleich zu ihrem Amt. Die Richter haben damit Nebeneinkünfte, sagen wir mal erhebliche. Die Nebenerwerbsgenehmigung wird vom Präsidenten oder vom Ministerium erteilt, von der Exekutive! Gewaltenteilung? Arbeitet der Richter nicht "liniengetreu" dann köntne es doch sein, daß die Nebenerwerbsgenehmigung gestrichen wird. Was dann? Dann verliert der Richter erhebliche Einkünfte. Da gibt es Beispiele. Richter haben wegen dieses Einschränkens sehr gelitten.
Befleißigt ihn das nicht, "zweckentsprechend und zielgerichtet" zu urteilen?

Ein Richter der "schöne Urteile macht", die den Finanzminister erfreuen, ist ein engagierter Richter. Den müßte man doch befördern. Der könnte doch Karriere machen. Macht er, steht im Netz. Interessant. Na ja, wenn dem so ist, dann ist es mit der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht weit her. Ich denke, die Aufsätze, die nachzulesen sind, machen das sehr deutlich. Und Indizien für diese Vermutung gibt es. Ach so, ein beliebtes Spiel ist der "Anscheinsbeweis". Das ist nichts anderes als eine Behauptung. Da hat der BFH gerade entschieden: Der "Beweis" kann widerlegt werden. Aber die Gründe, die zu der Widerlegung führen, müssen bewiesen werden. Das führt zu einer Umkehr der Beweislast. Das hat allerdings das BVerfG verboten.

Ungeachtet dessen gratuliere ich dem Richter zu seinem Mut, den er aufbringt und damit zu den wenigen Amtsträgern gehört, der das System darstellt und auch Kritik übt. Diese Kritik sollte vielerorts aus dem System unterstützt werden. Es ist nur die Spitze des Eisbers. Und das GG verlangt: Unparteilichkeit und Unabhänigkeit in allen Gerichtszweigen und Art. 3 GG bestimmt - Gleichheit vor dem Gesetz und durch das Gesetz.

Oder ist es eher Verzweiflung?

Fazit: Richter Schlepp weiß das alles und beklagt Unrecht i. S. Enteignungen 1945 bis 1949. Wahrscheinlich ist er selber betroffen. Dann merkt er jetzt einmal, wie sich ein Bürger fühlt, der mit Unrecht vor dem Finanzgericht konfroniert worden ist. Das müßte Herr Schlepp befleißigen seine Tätigkeit
auf ganz neue Beine zu stellen. Er ist nach seinen Aufsätzen der "Wolf im Hühnerstall". Was gilt: Kein Recht im Unrecht. Deshalb sind die Verdächtigungen/Vermutungen in Sachen Finanzgericht nur das Indiz dafür, daß es beim BVerfG nicht anders läuft. Sonst wäre eine Entscheidung "Herzog" gar nicht möglich.


Reporterin, 20.08.2009 09:23
Der Richter Schlepp ist stellvertretender Vorsitzender im 1. Senat des nds. Finanzgerichtes in Hannover. Es ehrt diesen Menschen auf der einen Seite, dass er die Dinge öffentlich schreibt, die er schreibt. Auf der anderen Seite würde es der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes gut tun, wenn er in seinen eigenen Reihen diejenigen, die er besser als jeder andere als "Tätige" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kennt, an deren Unrecht endlich hindert. Dazu gehört direkte und unmittelbare Aufklärung, dazu gehört auch das Erstatten von Strafanzeigen gegen den Personenkreis, dazu gehört, sich als Zeuge zur Verfügung stellen, dazu gehört, sich mit denen zu verbünden, die es nicht länger hinnehmen wollen, das der Fiskus samt seiner hauseigenen Gerichtsbarkeit sich seit 60 Jahren fortgesetzt außerhalb des Grundgesetzes stellt.

Dazu gehört, dass er die Netzwerke aufdeckt, die da in den Finanzämtern, den Ministerien und den Finanzgerichten bis hin zum BverfG als Kommentatoren nebentätig gegen viel Entgelt Tag für Tag tätig sind und das geschriebene Gesetz mit dem absoluten Vorrang des Grundgesetzes systematisch aus den Angeln hebeln. Es hätte genug zutun, gegen die Sachverhalts- und Protokollfälscher vorzugehen, aber dazu gehört sicherlich mehr noch als das bisher gezeigte.

Vielleicht rüttelt es aber auch ihn jetzt auf, denn wenn er weiß, dass andere nun wissen, wo und in welcher Funktion dieser Mann in Hannover selbst als Richter am Finanzgericht tätig ist, er damit rechnen muss, dass seine richterlichen Taten ab sofort an seinen öffentlich geäußerten Kritiken gemessen werden und zwar ganz genau.


Michael Pfeiffer, 06.05.2009 16:38
Zur "bananenrepublikanischen Justiz" möchte ich nachstehend ein besonders drastisches und ganz reales Beispiel abliefern: (...) Ich habe (über meine heimatvertriebene und schwerbehinderte v. Plessen-Mutter) versucht, meinen leiblichen Großvater Leopold Frhr. v. Plessen, der weder NSDAP-Mitglied noch aktiver Kriegsteilnehmer war (sondern vielmehr nachweislich ein redlicher und höchst ehrbarer Landwirt auf seinem über alles geliebten Rittergut Dolgen bei Laage), moralisch (d. h.: strafrechtlich) zu rehabilitieren. - Das wurde von der zuständigen Reha-Kammer in Mecklenburg-Vorpommern letztlich mit folgender Begründung abgeschmettert (ich zitiere expressis verbis : (…) "Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (…) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen (im Original gezeichnet: Moritz, Staatsanwältin)" - (Zitat-Ende). - (Nähere Auskünfte erteilt (sicherlich gerne, so denke ich,) unser Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner aus Bad Ems).


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