Die Zahl der Sanktionen gegen Bezieher von Sozialleistungen nach SGB II (»Hartz 4«) ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent gestiegen. Am häufigsten löste das Nichterscheinen zu Terminen eine Sanktion aus, an zweiter Stelle folgten Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen. Die Zahl der Betrugsfälle ging zurück; die Höhe der Sanktion betrug durchschnittlich etwa 116 Euro.
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(oe)
Die Zahl der Sanktionen gegen Bezieher von Sozialleistungen nach SGB II (»Hartz 4«) ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent gestiegen. Am häufigsten löste das Nichterscheinen zu Terminen eine Sanktion aus, an zweiter Stelle folgten Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen. Die Zahl der Betrugsfälle ging zurück; die Höhe der Sanktion betrug durchschnittlich etwa 116 Euro.
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