Wo bisher der Nachweis eines Businessplans, eine Tragfähigkeitsbescheinigung des Steuerberaters sowie der Besuch eines Gründerseminars als Voraussetzungen genügten, ist nun der Betreuer die entscheidende Hürde. Kritiker vermuten, daß so an der falschen Stelle gespart werden soll. Arbeitslose würde der Schritt in die Selbstständigleit verwehrt und sähen sich in anbhängige Beschäftigungsverhältnisse gedrängt.
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