Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist eine entschiedene Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts scheint nun ihre haltung zu bestätigen. Die Vorratsdatenspeicherung habe demnach die Aufklärungsquote von Straftaten nicht verbessert. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beharrt dennoch auf einer Beibehaltung des umstrittenen Verfahrens. Anders seien Täter, die per Computer oder Handy miteinander kommunizierten, nicht zu ermitteln.
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Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist eine entschiedene Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts scheint nun ihre haltung zu bestätigen. Die Vorratsdatenspeicherung habe demnach die Aufklärungsquote von Straftaten nicht verbessert. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beharrt dennoch auf einer Beibehaltung des umstrittenen Verfahrens. Anders seien Täter, die per Computer oder Handy miteinander kommunizierten, nicht zu ermitteln.
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