Bereits die Vorratsdatenspeicherung hatte die große Problematik und Gefahren aufgezeigt. Doch die EU geht nun noch weiter.
Das Entscheidende an der überarbeiteten Version des Dokuments bedeutet, daß künftig keine Rechtshilfeansuchen mehr benötigt werden, damit ein Staat die Daten von Bürgern in einem anderen Staat ermitteln kann.
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