Dies schließt auch nicht tarifgebundene und ausländische Firmen mit ein. Eine verbindliche Lohnuntergrenze tritt 2012 damit für rund 900 000 Zeitarbeiter, knapp 90 000 Dachdecker und fast eine Million Gebäudereiniger in Kraft.
Die Lohnuntergrenze für Dachdecker dliegt bundesweit einheitlich bei 11,00 Euro, für Gebäudereiniger bei 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern.
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