Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: "Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt. Und das ausgerechnet an einem hohen christlichen Marienfeiertag, der auch für die Unantastbarkeit des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Ende steht und auf die an Gott rückgebundene Menschenwürde erinnert.
Die gesetzgebenden Organe setzen insofern ein widersprüchliches Gegenzeichen zu dem, wozu der Artikel Eins des Grundgesetzes verpflichtet. Der 8. Dezember 2011 ist so gesehen ein Tag des Anschlags auf die unantastbare Würde des Menschen. Denn es geht – das gilt es immer wieder zu betonen und festzuhalten – um bereits entstandene, ungeborene Menschen, die künftig unter derzeitig noch völlig unbestimmten Umständen, durch die PID selektiert und danach beseitigt werden können. Das Recht auf Leben im einzelnen Fall zu entscheiden, wird zukünftig der Beliebigkeit von noch neu zu gründenden Ethikkommissionen überlassen. Hier schleicht sich auch die verbrauchende Embryonenforschung durch die Hintertür in den Alltag. Denn bald werden in höherem Maße sogenannte überzählige “Embryonen“ produziert, um aus ihnen jeweils eine am Maßstab der Gesundheit orientierte „Auswahl der Besten“ vornehmen zu können. Und am Ende bleiben nur noch „PID-geprüfte“ Kinder übrig, während die „Aussortierten“ getötet werden. Die wirkliche Ehrfurcht vor dem Leben und die Annahme jedes Menschen, ob behindert oder gesund, bleibt auf der Strecke. Dem Staat ist aber aufgetragen, für den Schutz jedes menschlichen Lebens durch die Rechtsordnung Sorge zu tragen und nicht die Voraussetzungen für die Selektion von menschlichen Embryonen nach Qualitätskriterien zu schaffen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes formulierten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies ist und bleibt nicht nur Christen aufgetragen ist, sondern liegt im Interesse aller, die eine menschenfreundliche und humane Gesellschaft bewahren wollen. Die PID setzt daher ethisch gefährliche und völlig falsche Signale. Sie ermöglicht direkt und indirekt eine neue und tödlich wirksame Form der Diskriminierung Behinderter, die sich überaus negativ auf die Humanität und Toleranz unserer Gesellschaft auswirken wird.“
Mehr unter: info@bv-lebensrecht.de
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Inkrafttreten des PID-Gesetzes am 8. Dezember: "Es ist in höchstem Maße fraglich und rechtlich problematisch, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Selektion menschlichen Lebens mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) nunmehr in Kraft tritt. Und das ausgerechnet an einem hohen christlichen Marienfeiertag, der auch für die Unantastbarkeit des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Ende steht und auf die an Gott rückgebundene Menschenwürde erinnert.
Die gesetzgebenden Organe setzen insofern ein widersprüchliches Gegenzeichen zu dem, wozu der Artikel Eins des Grundgesetzes verpflichtet. Der 8. Dezember 2011 ist so gesehen ein Tag des Anschlags auf die unantastbare Würde des Menschen. Denn es geht – das gilt es immer wieder zu betonen und festzuhalten – um bereits entstandene, ungeborene Menschen, die künftig unter derzeitig noch völlig unbestimmten Umständen, durch die PID selektiert und danach beseitigt werden können.