" Mit einer gestzlichen Neuregelung soll allem kleinen Händlern und Existenzgründern geholfen werden. Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden.
"Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
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Presseerklärung des Bundesjustizministeriums