Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation der Kläger. Karlsruhe sieht ebenfalls die parlamentarische Kontrolle des EFSF gefährdet und hegt große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gremiums. Damit werden Gelder aus Deutschland vorerst nicht in den "Euro-Rettungsschirm" fliessen können.
Für den heutigen Freitag war eigentlich die konstituierende Sitzung des Sondergremiums vorgesehen, das über die Vergabe von Mitteln an den EFSF ohne den Bundestag entscheiden sollte. Wie der Bundestag nun doch wieder eingebunden werden soll bleibt vorerst offen.
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