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Verfassungsgericht prüft Möglichkeit zur Kürzung von Beamtengehältern
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Justiz


Foto: Ronald Wittek/ dapd

Das Bundesverfassungsgericht prüft mögliche Gehaltskürzungen bei Beamten. Das Ergebnis könnten "teils schmerzhaften Einschnitte" bei 1,9 Millionen Staatsdiener, Richtern und Soldaten sein, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Anlass der Überprüfung ist die Klage eines Hochschulprofessors gegen die in der Beamtenbesoldung neuerdings angelegten Leistungszulagen.

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Das neue Besoldungssystem kritisierte der Anwalt des Klägers als Verstoß gegen das in der Verfassung festgelegte Alimentationsprinzip für Beamte. Die neuen Grundgehälter seien zugunsten der Leistungszulagen gesenkt worden. Es fände eine Umverteilung von "unten nach oben" statt.

 

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Redaktion, 12.10.2011 10:40 | Kommentare (6)




 
  Kommentare (6)

Ursula Prasuhn, 13.10.2011 14:01
Wie man gute und weniger gute Leistung unter den Beamten ausmachen will, ist mir ein Rätsel. Darum argwöhne ich, dass fragwürdige Kriterien wie gute Beziehungen und die Kunst positiver Selbstdarstellung eine wesentliche Rolle spielen könnten.
Im Beamtenapparat findet Schaumschlägerei oft Anerkennung - weniger bei den Kollegen, sehr wohl aber auf höherer Ebene, die dann über Leistungszulagen entscheidet.
So einfach ist das leider nicht mit der Übertragung des Leistungsprinzips auf die Staatsdiener.
In der freien Wirtschaft wird ein Firmenchef z.B. kaum Opportunismus belohnen wollen, wenn der Mitarbeiter sich ansonsten für die Firma nicht auszahlt. Im Staatsdienst dagegen ist der Leistungsbegriff weniger klar umrissen und vor allem missbrauchsanfällig.


Ben, 12.10.2011 14:32
Milliarden, nein Billionen für die Banken! Is doch klar, dass man da im Öffentlichen Dienst kürzen muss! Und wenn schon in der Privatwirtschaft das Motto lautet: Mehr Profit, weniger Hartz4, dann sollte das doch endlich auch mal bei den Beamten ankommen. Exportweltmeister, Außenhandelsüberschuss! Also: Binnenkaufkraftsenkung! Ist doch ganz loooogisch...

ich, 12.10.2011 13:50
Liebe Susanne, ich kann ihnen nur zustimmen. Leider machen aber wenn es um Beamtenbesoldung fast immer die den Mund auf, die keine Ahnung haben, wie das System funktioniert. Die ihre Infos oft nur aus der B...-Zeitung haben. Wenn nur ein kleiner Prozentsatz derer, die eine wirklich gute Leistung bringen, eine Leistungszulage bekommt und nicht alle, dann kann man nicht von Leistungsprinzip sprechen. Wenn man bei sehr guter Leistung trotzdem 10 Jahre auf eine Beförderung warten muss ist das sicher ein toller Anreiz. Wenn die Leistung nicht daran gemessen wird, was ich wirklich leiste, sondern daran wie ich im Vergleich zu anderen in anderen Bereichen bin, hat das nichts mit einer gerechten Leistungsbemessung zu tun. Wenn jemand, der keine große Leistung bringt, aber nach außen sichtbar arbeitet, die Zulage bekommt, aber jemand der im Büro ohne erkennbare Außenwirkung wesentlich mehr leistet und sich viel intensiver einbringt, leer ausgeht so kann man sich nur wundern wenn dann von Leistungsprinzip gesprochen wird. Dazu kommt noch die Frauenbevorzugung, die besagt, dass Frauen zuerst zu befördern sind. Leistung ist nicht das Kriterium, nur das Geschlecht. Also liebe Frau Weber, erst mal genauer informieren. Das könnte den Horizont erweitern.

Karin Weber, 12.10.2011 13:12
@Frau Susanne: Sie sollten mal "ganz unten" anfangen zu vergleichen, nämlich bei den Gehältern im ÖD und in einem gewöhnlichen mittelständischen Durchschnittsunternehmen. Da gibts nämlich eine deutliche Schieflage. In der Wirtschaft zählt Leistung als Grundlage einer Gehaltserhöhung und nicht wie im ÖD/Beamtentum die Dienstjahre.

Für die Vergünstigungen, die Beamte heute geniesen, sollten sie aber auch die Haftung für ihr Tun übernehmen, also für Schäden haften.


Susanne, 12.10.2011 12:41
Ein erbärmliches Argument, das Leistungsprinzip komme dort nicht an. Vor allem, wenn spärlichste Leistungszulagen erst einmal durch Kürzungen bei allen erwirtschaftet werden und die meisten selbst bei größter Anstrengung und noch so guten Leistungen keinerlei Aussicht haben, diese Kürzungen durch leistungsgerechte Bezahlung wieder wett zu machen. Im Übrigen: Ein bissschen Leistungsprinzip ist inkonsequent. Wenn schon, denn schon, Frau Weber: Spitzenbeamte sollten dann auch Spitzengehälter wie in der Wirtschaft erhalten, diese frei aushandeln können, keinem Sonderrecht wie dem Disziplinarrecht unterworfen werden, nicht gegen ihren Willen hier hin und dorthin versetzt werden können,
das Streikrecht haben, und, und, und ... Ist es das, was Sie wollen? Falls ja, haben Sie wenig von dem verstanden, worüber Sie sich äußern. Vermutlich haben Sie auch keine Ahnung davon, wieviel "Null-Runden" und Kürzungen die Berufsgruppe, der Sie mangelnde Leistungsbereitschaft hier unterstellen, per Beschluss des Arbeitgebers in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren hinnehmen musste. Es wäre gut, wenn Sie einfach nicht über Dinge hier reden, von denen Sie nun wirklich keinen Funken verstehen.


Karin Weber, 12.10.2011 11:18
Man pocht auf das "Alimentierungsprinzip" für Beamte. Schon seltsam, dass bei denen scheinbar das "Leistungsprinzip" nicht ankommen will. Man sollte sich mal wieder an der Wirtschaft orientieren, auch beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Wirtschaft/Volk darf dieses Alimentierungsprinzip nämlich finanzieren und da siehts mittlerweile schon ganz anders aus.


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