München. Das Landgericht München hat entschieden, dass ein Foto mit Namen eines ehemaligen Stasi-IMs auf einer Website veröffentlicht werden darf. Das Informationsrecht über Stasi-Spitzel wog für das Gericht schwerer, als der Wunsch der Betroffenen nach ihrer Anonymität.
Der ehemalige Bürgerrechtler Joachim Heinrich hatte auf seiner Website ein Foto des Ex-Stasi-Spitzels Hermann Gräser veröffentlicht. Dieser hatte daraufhin in München gegen die Nennung seines Namens und die Einstellung seines Bildes geklagt.
Das Landgericht stellte jedoch fest, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information über die IM-Tätigkeit von Einzelpersonen deren Wunsch nach Anonymität überwiegt.
Damit dürfen Fotos und Klarnamen von ehemaligen Informellen Mitarbeitern veröffentlicht werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Die Seite von Joachim Heinrich: www.stasi-in-erfurt.de
Lesen Sie mehr bei Welt.de
tagesspiegel.de und ZEIT Online
Foto: Danny Gohlke/ddp
München. Das Landgericht München hat entschieden, dass ein Foto mit Namen eines ehemaligen Stasi-IMs auf einer Website veröffentlicht werden darf. Das Informationsrecht über Stasi-Spitzel wog für das Gericht schwerer, als der Wunsch der Betroffenen nach ihrer Anonymität.
Der ehemalige Bürgerrechtler Joachim Heinrich hatte auf seiner Website ein Foto des Ex-Stasi-Spitzels Hermann Gräser veröffentlicht. Dieser hatte daraufhin in München gegen die Nennung seines Namens und die Einstellung seines Bildes geklagt.
Das Landgericht stellte jedoch fest, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Information über die IM-Tätigkeit von Einzelpersonen deren Wunsch nach Anonymität überwiegt.
Damit dürfen Fotos und Klarnamen von ehemaligen Informellen Mitarbeitern veröffentlicht werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
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