Das BVerfG wies daraufhin, dass bei künftigen "Hilfen" ein klare Definition über Art und Ausmaß von der Regierung zu ebringen. Die Bundestagabgeordneten müßten darüber hinaus diese neuen Hilfen kontrollieren und auch abweisen dürfen, so Karlsruhe weiter. Für den sogenannten "Rettungsschirm" von 2010 sahen die Verfassungsrichter allerdings alle Bedingungen als erfüllt an.
Nun mß sich schon am 29. September zeigen, wie weit Kontrollfunktion und auch Ablehnung im Falle von EFSF/ESM-Vertrag im Bundestag tatsächlich stattfinden wird.
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