Das Verwaltungsgericht Aachen sieht in dem Versuch, zur Beleuchtung und zum Heizen geeignete birnenförmige Haushaltsgegenstände mit einer Leistung zwischen 75 und 100 Watt zu verkaufen, die als "Heatballs" deklariert waren, einen Verstoß gegen das EU-Glühlampenverbot. Die Bezirksregierung Köln hatte die Satire-Aktion im vergangenen November gestoppt, berichtet die "Financial Times Deutschland". Dagegen hatten die Ingenieure, die die Aktion initiiert hatten, geklagt. Sie argumentierten, dass es sich bei einem Heatball um eine Art Mini-Heizung handele, da er zu 95 Prozent Wärme abgebe und das austretende Licht nur Verlust sei.
Einer der Antragssteller hat zu Demonstrationszwecken eigens einen umgebauten Radiator mit 20 Heatballs konstruiert, der effizienter sein soll als ein normaler Radiator.
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Das Verwaltungsgericht Aachen sieht in dem Versuch, zur Beleuchtung und zum Heizen geeignete birnenförmige Haushaltsgegenstände mit einer Leistung zwischen 75 und 100 Watt zu verkaufen, die als "Heatballs" deklariert waren, einen Verstoß gegen das EU-Glühlampenverbot. Die Bezirksregierung Köln hatte die Satire-Aktion im vergangenen November gestoppt, berichtet die "Financial Times Deutschland". Dagegen hatten die Ingenieure, die die Aktion initiiert hatten, geklagt. Sie argumentierten, dass es sich bei einem Heatball um eine Art Mini-Heizung handele, da er zu 95 Prozent Wärme abgebe und das austretende Licht nur Verlust sei.
Einer der Antragssteller hat zu Demonstrationszwecken eigens einen umgebauten Radiator mit 20 Heatballs konstruiert, der effizienter sein soll als ein normaler Radiator.
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