Dr. Battis: Wie weit die Rechte des ESM gehen, kann heute noch nicht beurteilt werden. Dies geht erst nach abschließender Beratung der Parlamente in den Vertragsstaaten.
FreieWelt.net: Bei einer Einführung des ESM – was bleibt von der Demokratie übrig und wie sieht langfristig die Bedeutung eines Abgeordneten aus, wenn er das Haushalts- und Budgetrecht aus der Hand gibt?
Prof. Dr. Battis: Das Grundgesetz verbietet eindeutig das Haushalts- und Budgetrecht aus der Hand zu geben.
FreieWelt.net: Der Vertrag spricht von Unverletzlichkeit der Archive, des Hausrechtes, von Immunität für alle beteiligten Personen, von der Befreiung des ESM-Vermögens durch den Zugriff über nationale Gesetze, über Regierungshandeln usw. (Art. 27). Bleiben dem Bürger, den Parlamenten, den Regierungen irgendwelche Rechtsmittel gegen den ESM oder dessen Mitglieder?
Prof. Dr. Battis: Sowohl Parlamentarier wie Bürger können vor dem BVerfG klagen.
FreieWelt.net: Welche Rolle kann das Bundesverfassungsgericht bzw. der Europäische Gerichtshof bei Klagen gegen Entscheidungen des ESM spielen?
Prof. Dr. Battis: Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts wird in den anhängigen Verfahren, etwa zur Währungsunion deutlich werden. Eine Befassung durch den EuGH kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
FreieWelt.net: Wie sehen Sie die weitere Entwicklung der EU und wohin sollte Sie sich Ihrer Meinung nach hin entwickeln?
Prof. Dr. Battis: Sie wird immer noch größer. Möglicherweise wird es eine Wirtschaftsregierung der EU geben. Im übrigen dürfte der Lissabon Vertrag zunächst einmal vorläufiger Endpunkt der institutionellen Entwicklung sein.
Herr Prof. Dr. Battis, herzlichen Dank für das Gespräch.