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28.05.2012
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PID in engen Grenzen - Interview mit René Röspel, MdB (SPD)
Weitere Themen: Finanzkrisen, Allgemein, Justiz


Foto: www.bundestag.de

Gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten Priska Hinz (Grüne), Norbert Lammert (CDU) und Patrick Meinhardt (FDP) hat der SPD-Politiker René Röspel einen Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Abstimmung im Bundestag eingebracht. FreieWelt.net  sprach mit René Röspel über seinen Gesetzentwurf, den Embryonenschutz und die Konsequenzen und Folgen einer Zulassung der PID in engen Grenzen.

FreieWelt.net: Sehr geehrter Herr Röspel, was hat Sie dazu veranlaßt, einen eigenen Gesetzentwurf in die PID-Debatte einzubringen und nicht beispielsweise den Entwurf von Peter Hintze und Ulrike Flach für eine Zulassung der PID zu unterschreiben?

René Röspel: Wir haben lange und kontrovers im Vorfeld miteinander diskutiert. Am Ende war klar: die Gruppe Hintze / Flach möchte die PID auch für Krankheiten zulassen, die erst im späteren Leben, also in 40 oder 50 Jahren, auftreten werden. Diese Zulassung ging Kollegen und mir zu weit. Auch die Entscheidung, die PID in Fällen zu ermöglichen, bei denen keine genetische Vorbelastung der Eltern vorliegt, konnten und wollten wir nicht mittragen.

FreieWelt.net: Mit Ihrem Gesetzentwurf würde PID nur dann erlaubt, wenn bei den Eltern eine genetische oder chromosomale Disposition diagnostiziert ist, „die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Wird hier nicht ebenfalls über den vermeintlichen Lebenswert des Embryos entschieden?

René Röspel: Nein. Der Entwurf trennt klar "Lebenswert" und "Lebensfähigkeit". Wir wollen die PID in Fällen erlauben, wo der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Lebensschutz leer läuft, da die Embryonen leider ohnehin nicht lebensfähig sind.

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Damit entscheiden wir nicht über den Lebenswert der Embryonen. Um dies noch deutlicher zu machen, werden wir die Option "oder zum Tod...im ersten Lebensjahr" streichen. Nach Meinung von Sachverständigen ist diese Vorgabe verzichtbar.

FreieWelt.net: Bislang erlaubt das Embryonenschutzgesetz für eine künstliche Befruchtung die Erzeugung von bis zu drei Embryonen. Für eine aussagekräftige PID werden aber weitaus mehr Embryonen benötigt. Soll der Embryonenschutz an dieser Stelle gelockert werden?

René Röspel: Das ist notwendig, denn eine PID zu erlauben und sie dann durch andere Vorgaben unmöglich zu machen, wäre unredlich. Wir ändern das Embryonenschutzgesetz dahingehend, dass in den Fällen, in denen eine PID geplant ist, auch mehr als drei Embryonen erzeugt werden dürfen.

FreieWelt.net: Was soll mit den „überzähligen“ Embryonen, die der Mutter nicht eingepflanzt werden, geschehen?

René Röspel: Das Problem haben sie bereits heute. Zur reproduktiven Freiheit der Frau gehört, dass sie entscheiden kann, ob sie einen oder drei Embryonen transferiert bekommen möchte. Auch nach geltendem Recht entstehen also "überzählige" Embryonen. Im Regelfall wird man diejenigen Embryonen, die man nicht transferiert, lagern oder absterben lassen. Eine Nutzung für die Forschung oder für andere Zwecke wollen wir nicht erlauben. Es bleibt aber unsere Zielsetzung, das Entstehen überzähliger Embryonen zu vermeiden.

FreieWelt.net: Wie wollen Sie ausschließen, daß die behandelnden Ärzte zusätzlich bekannt gewordene Befunde, die eigentlich nicht Anlaß für die PID waren, an die Eltern weitergeben?

René Röspel: Dies wird man letztlich nie ausschließen können. Wir haben aber den Weg gewählt, dass wir den Zugang zur PID an klare und eng begrenzte Voraussetzungen knüpfen und begrenzen den Untersuchungszweck auf die diese Voraussetzungen erfüllenden Schädigungen. Dies ist beim Gesetzesentwurf Flach u.a. nicht der Fall. In diesen Fällen kann immer ein so genannter "Nebenbefund" auftreten. Dieser muss dann den Eltern bekannt gemacht werden, damit sich der Arzt nicht in die Gefahr begibt, später haftungsrechtlich belangt zu werden.

FreieWelt.net: Wenn es dazu kommen sollte, daß Sie sich bei der Abstimmung im Bundestag am Ende doch zwischen dem Gesetzentwurf, der ein vollständiges Verbot der PID vorsieht, und dem Gesetzentwurf für eine (begrenzte) Zulassung der PID entscheiden müßten, für welchen würden Sie stimmen?

René Röspel: Hier sind unsere Beratungen noch nicht abgeschlossen. Die beiden anderen Gruppen haben noch bis zum Abstimmungstag die Chance, unsere Bedenken in ihren Gesetzentwürfen aufzunehmen. Im Übrigen hoffen wir, dass sich diese Frage eher die anderen Gruppen werden stellen müssen, denn nur wir bieten einen echten Kompromiss zwischen totalem Verbot und weit reichender Zulassung an.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Kerstin Schneider



Redaktion FreieWelt.net, 23.06.2011 15:38 | Kommentare (1)




 
  Kommentare (1)

Ingrid Vogel, 27.06.2011 12:27
Danke Frau Schneider für Ihre konkreten Fragen. Ich finde es menschenverachtend, dass lebensfähige Embryonen einfach getötet oder eingefroren werden dürfen. Das müsste jetzt schon verboten sein.
Mit freundlichem Gruß, Ingrid Vogel



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