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19.05.2013
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Ein politisch tatsächlich bedeutsames Plagiat: Der Verfassungsbruch von 1991
Weitere Themen: 1945-49/Verfassungsbruch1990, DDR-Unrecht, Allgemein


Bild: Michael Kappeler/ddp

Gastbeitrag von Dr. Jörg Gerke

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg beziehen sich auf zwei zentrale Aspekte, zum einen die Benutzung fremder Quellen, ohne dieses als Zitate kenntlich zu machen und zum anderen (Plagiat) und zum anderen die Einbeziehung des wissenschaftlichen Dienstes es Bundestages zur Erstellung seiner Arbeit. Erstaunlich ist  dabei, daß von Anfang an allein zu Guttenberg Ziel der Kritik war, und nicht, die Gutachter seiner Arbeit und die Universität Bayreuth, die die Bewertung dieser Arbeit mit Bestnote vornahmen und für diesen Prozess den Rahmen gaben.

Dieser Sachverhalt allein verweist schon darauf, daß die mediale Diskussion der Dissertation von zu Guttenberg auch ein politisches Instrument ist, um einen innerparteilichen Gegner oder einen Politiker einer anderen Partei zu Fall zu bringen. Damit soll nicht die Promotion von zu Guttenberg verteidigt werden, sondern  einen Sachverhalt beleuchten, der vor einigen Jahren in einer exzellenten Arbeit öffentlich gemacht wurde und der vermutlich den Vorwurf des Plagiats von Textteilen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erfüllt,  mit weitreichenden politischen Folgen. Die Arbeit wurde von Frau Dr. C. Paffrath als Buch „Macht und Eigentum“ 2004 veröffentlicht.  Nach meiner Kenntnis wurde bis heute den dort erhobenen Vorwürfen nicht nachgegangen, und haben die Betroffenen diesen nicht widersprochen.

Worum geht es in dem Buch von C. Paffrath? Sie hat in ihrem Buch untersucht, warum die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone 1945- 1949 im Rahmen der Boden- und Industriereform nach 1990 im Prozess der Vereinigung Bestand behielten. Sie zeigte dabei, daß die verweigerte Restitution oder Teilrestitution nicht Vorbedingung der Sowjetunion oder gar der letzten DDR- Regierung unter de Maizere war, sondern daß die Nicht- Rückgabe oder auch die verweigerte Teilrestitution erklärtes Ziel der damaligen Bundesregierung unter Kohl war. Diese hatte die Forderungen der Sowjetunion nur vorgeschoben, um ihre eigene Politik zu legitimieren.

Einige Nachkommen der betroffenen Alteigentümerfamilien klagten gegen die verweigerte Restitution. Dieses Verfahren fand vor dem Bundesverfassungsgericht statt, wo die Bundesregierung eben die Forderung der Sowjetunion als Legitimation ihrer Politik vortrug. Im Jahr 1991 wies das Bundesverfassungsgericht die Ansprüche der Alteigentümerfamilien zurück.

Paffrath zeichnet in ihrem Buch auch den Verlauf der Gerichtsverhandlung genau nach. Sie formulierte als Ergebnis ihrer Arbeit eine Reihe von Thesen, darunter die drei folgenden Thesen, die die Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache betreffen (Paffrath, 2004, S. 377):

„  Das Gericht verabsäumte es, die beklagte Bundesregierung nach den von ihr verfolgten  Zielen und Absichten bei den Verhandlungen mit der DDR und Sowjetunion zu befragen. Es lehnte die Vorladung der wichtigsten Tatzeugen ab und immunisierte (durch Gewährung eines Berichterstatterstatus) die zugelassenen der Beklagten nahestehenden Zeugen vor nachfolgender  Strafverfolgung wegen Falschaussage.

Das Verhalten von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung führte im Verein mit der Täuschung der Legislative zu einer Umterminierung der verfassungsrechtlich gebotenen Gewaltenteilung.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 23.4. 1991 stützt sich in seinen Formulierungen zum Teil auf ein Argumentationsmodell, das drei Monate zuvor vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages formuliert und vom Gericht (teilweise) wortwörtlich übernommen wurde.“

Paffrath zeichnete den Verlauf des Verfahrens nach und spricht von einer Unterminierung der Gewaltenteilung. Diese zeigt sich vor allem, daß das Gericht das Argumentationsmodell des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages teilweise wortwörtlich übernahm. Muß man nicht auch hier von Plagiat durch das Bundesverfassungsgericht sprechen? Und geht hier der Vorwurf, den Paffrath erhebt, nicht weit über den des Plagiats hinaus? Es wird, wenn die Beschreibung  zutreffend ist, das Prinzip der Gewaltenteilung nachhaltig verletzt. Wieso hat es in den Jahren 2004, 2005 nach Erscheinen des Buches eine relativ geringe Medienresonanz darauf gegeben, die zudem die Feststellung der Übernahme von Argumentationslinien einer Institution des Bundestages durch das Bundesverfassungsgericht außen vor ließ? Auch sind die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Alteigentümerfamilien außerordentlich gravierend.

Im Fall des Ex- Verteidigungsministers geht es um das Scheitern einer politischen Karriere, im Fall des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht geht es nach Dr. K.P. Krause und der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) um mehr als 600.000 Enteignungsfälle.
Die Konsequenzen des Urteils sind bis heute gravierend. Bei einer Teilrestitution der zur Wendezeit durch die öffentliche Hand verfügbaren Immobilien wäre vermutlich eine Reihe von Alteigentümerfamilien wieder in die alte Heimat zurückgegangen und hätten Handwerks- und Industriebetriebe auch in Ansehung der Familiengeschichte wieder aufgebaut.

Ein besonderer Fall ist die Enteignung von mehr als 11.000 Gütern und Bauernhöfen im Rahmen der Bodenreform 1945/46. Nach der Wende befanden sich aufgrund der verweigerten Restitution über 1,1 Millionen Hektar (1 Hektar/ha = 10.000 qm) landwirtschaftliche Nutzfläche im Treuhandvermögen und wurden nach 1992 durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) verwaltet und teilweise privatisiert (s. dazu ausführlich Gerke, 2008, Kap. IV.).Wären nach der Wende allein bis zu 100 ha je enteigneter Familie restituiert worden, so hätte die BVVG kaum landwirtschaftliche Nutzfläche verwaltet, einer staatlich gelenkten Bodenpolitik  wäre von Anfang an weitgehend  der Boden entzogen worden.
Vermutlich stellt der Einfluß der Agrarlobby des Deutschen Bauernverbandes (DBV) einen entscheidenden Faktor für die verweigerte Restitution dar. Dieser ursprünglich konservative Verband einigte sich schon frühzeitig im Einigungsprozess mit der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) darauf, daß die VdgB die ostdeutschen Landesbauernverbände bilden sollte. Die VdgB war in der DDR jedoch das Instrument der SED auf dem Lande (Werkentin, 1997: Bastian, 2003: Gerke, 2008, Kap. II.). Ohne die VdgB wäre beispielsweise die Kollektivierung in der DDR gegen die Bauern nicht durchzusetzen gewesen. Der aus den Enteignungen von 1945/46 stammende Pool an landwirtschaftlichen Flächen der Treuhand/BVVG wurde nach 1990 an  landwirtschaftliche Betriebe verteilt. Entschieden wurde die Flächenverteilung durch die ostdeutschen Landesbauernverbände/ex- VdgB und die ostdeutschen Landesregierungen, die bis heute mit Lobbyisten des DDR- Agrarsystems durchsetzt sind, unabhängig davon, ob der Ministerpräsident von der CDU oder SPD gestellt wird. Bedient mit diesen Flächen wurden die LPG- Nachfolger, die Betriebsneugründungen von DDR- Agrarnomenklaturkader  und einige Agrarfunktionäre aus dem Westen. Ostdeutsche Bauern wurden entgegen den Richtlinien und Gesetzesvorgaben weitgehend bei der Flächenverteilung diskriminiert. Dies ist der Grund, warum so  wenige ostdeutsche Bauern nach der Wende ihren Betrieb wieder gegründet haben. Durch die Bodenverteilung wurde eine fünfstellige Zahl von Betriebsneugründungen verhindert.

Die verbilligte Pacht und der verbilligte Verkauf der BVVG- Flächen ist, in Verbindung mit den EU- Agrarsubventionen von 300- 350 EUR/ha jährlich ist mit hohen  Subventionen für die ehemaligen DDR- Agrarnomenklaturkader und westdeutsche Agrarfunktionäre verbunden, die für einzelne Personen mittlerweile einen zweistelligen EUR-Millionenbetrag überschreiten.  

Der Politikwissenschaftler Willgerodt hat schon 1996 den Einfluss der verweigerten Rückgabe und damit die Rolle staatlichen Bodeneigentums treffend charakterisiert:

„Die Rückgabe hätte die Unternehmerauswahl privatisiert und aus den Händen einer politisch dominierten Bürokratie in die Hände von miteinander im Wettbewerb stehenden Eigentümern übertragen. Politische Beziehungen alter und neuer Art wären weniger wichtig geworden, als wirtschaftliche Kriterien. Tüchtige Landwirte hätten damit, unabhängig von ihrer politischen Vergangenheit und Gegenwart eine Chance erhalten“ (Willgerodt, 1996, S. 120).

Alle im Bundestag vertretenden Parteien stützen die ostdeutsche Bodenpolitik, von den Linken über die SPD, Grüne, FDP bis zu CDU und auch CSU.
Deswegen ist dieser Skandal des Einigungsprozesses, der von dem plagiatsverdächtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgeht, kein Thema des öffentlichen Diskurses. Journalisten, die im öffentlich- rechtlichen Rundfunk über den Skandal der  ostdeutschen Bodenpolitik berichten wollen, werden daran gehindert. Die Rundfunkbeiräte aus den Parteien und dem DBV sind Garant für das Schweigen. Die Parteien haben einfach bei einer öffentlichen Diskussion dieses Themas zu viel zu verlieren und dieses Thema stillgestellt.
Und das ist vermutlich auch der Grund, warum der von Paffrath 2004 formulierte Plagiatsverdacht trotz seiner weitreichenden politischen Bedeutung ein untergeordnetes Thema war, der Plagiatsverdacht gegen den Ex- Verteidigungsminister dagegen die Schlagzeilen beherrschte.

Jörg Gehrke ist der Autor des Buches "Nehmt und euch wird gegeben": Hier bestellen


Literatur

Bastian, U. 2003. Sozialökonomische Transformationen im ländlichen Raum der neuen Bundesländer. Dissertation, FU Berlin.

Gerke, J. 2008. Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Hamm.

Paffrath, C. 2004. Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945- 1949 im Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Köln, Weimar und Wien.

Werkentin, F. 1997. Politische Strafjustiz in der Ära Ullbricht. Vom offenen Terror zur verdeckten Repression. Berlin.

Willgerodt, H. 1996. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rückgabeverbotes. In: Rechberg, CH. (HRG.), Restitutionsverbot, S. 104- 125. München. Landsberg/Lech.

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Redaktion, 18.05.2011 10:31 | Kommentare (4)




 
  Kommentare (4)

Isaac Ben Laurence Weismann, 11.09.2011 19:22
Im aktuellen Falle, ein MP und JuM ergibt sich freiwillig, bereitet den Boden für eine Nachfolgerin in beiden Ämtern vor. Natürlich wird ihn die Mauschelei der Parteien, vornehmlich cdU und spD, nicht daran hindern, den "Job" beim BVfG in Karlsruhe antreten zu wollen. Es wird sich bald zeigen.

Eine Gewaltenteilung sieht anders aus.


Bürger, 01.09.2011 20:39
Warum wohl wurde der Boden nicht zurückgegeben?
Möglicherweise hätten dann zahllose aus Ostpreussen, Pommern, Sudeten und Böhmen Vertriebene ebenfalls auf ihre Besitzrechte gepocht. Anfragen aus Polen gab. Auch Gorbatschow war, soweit ich weiß, nicht abgeneigt das Land zurück zugeben.
ABER! ! ! Dann hätten wir evenduell ein Deutschland in den Grenzen von 1939!
Oder anderst ausgedrückt: Ein Großdeutsches Reich.
Das konnte weder den Amerikanern, noch den Franzosen, den Engländern, den Tschechen und schon gar nicht den Juden passen. Also haben sie ihren Huren, die sich deutsche Politiker, ja sogar Volksvertreter nennen, Druck gemacht. Und schwupps, naja. Siehe oben.


Claudia May, 14.06.2011 20:28
"Der "Strangulierte Rechtsstaat" - Verantwortung zu übernehmen, für das was nicht zu rechtfertigen ist!"

Die Vertreter "IM NAMEN DES VOLKES", die Justiz und Politik haben 1991 die Weichen für den IST-Zustand unserer Republik im Jahre 2011 gestellt und das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die DAS getan haben, müssen sich verantworten. Sie sind haftbar für die zerstörten Hoffnungen, vernichteten Existenzen und eine heranwachsende Generation, die den Glauben an die Politik und Justiz verloren hat.

Ein Land am Abgrund ...; wenn "wir - das Volk" die, die DAS vollbracht haben nicht zur Verantwortung ziehen!


Sebastian, 02.06.2011 17:13
Welche Gewalteteilung?

Die höchsten Richter werden vom Parlament gewählt, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden.

Ich sehe keine Gewaltenteilung.



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