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23.05.2013
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PID: "Tödliche Selektion von Embryonen" - Interview mit Prof. Dr. Manfred Spieker
Weitere Themen: Justiz, Familie


Foto: Manfred Spieker/privat

Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück und einer der führenden Sozialethiker in Deutschland. Eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland lehnt Prof. Spieker entschieden ab. FreieWelt.net sprach mit dem Sozialwissenschaftler über das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik, die drei im Bundestag zur Debatte stehenden Gesetzesinitiativen zur PID und die Konsequenzen einer Zulassung der PID.

FreieWelt.net: Herr Prof. Spieker, der Bundestag steht jetzt in der Pflicht, die PID gesetzlich zu regeln. Worum geht es bei der PID und wo sehen Sie die Trennlinien in der Frage: Zulassung oder Verbot?

Professor Dr. Manfred Spieker:
Bei der Präimplantationsdiagnostik geht es darum, einen durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryo vor der Implantation in die Gebärmutter auf ganz bestimmte Krankheitsdispositionen oder Behinderungen hin zu testen, um nur solche Embryonen in die Gebärmutter zu übertragen, die die getesteten Krankheitsdispositionen oder Behinderungen nicht aufweisen. Alle Embryonen mit solchen Krankheitsdispositionen oder Behinderungen werden getötet. Die Trennlinie zwischen Zulassung und Verbot der PID ist sehr scharf. Bei Zulassung der PID legalisiert der Bundestag die Kennzeichnung und die tödliche Selektion von Embryonen, die nach Meinung ihrer Eltern oder der diagnostizierenden Mediziner nicht lebenswert sind. Er öffnet das Tor zu einer eugenischen Gesellschaft. Ein Verbot der PID bedeutet die Verwerfung der Anmaßung, zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden und die Anerkennung der gleichen Würde und des gleichen Lebensrechts eines jeden Menschen unabhängig von seinen Anlagen, seinen Fähigkeiten und seiner Lebenserwartung. Wer den Weg in eine eugenische Gesellschaft ablehnt, muss sich für ein Verbot der PID entscheiden wie es das Embryonenschutzgesetz von 1990 bereits getan hat.

FreieWelt.net: Es gibt keine Gruppe im Bundestag, die sich zu einer unbeschränkten Freigabe der PID bekennt. Einer der drei in den Bundestag eingebrachten Gruppenanträge will das zuvor geltende vollständige PID-Verbot  gesetzlich festschreiben. Die beiden anderen Anträge wollen die PID in unterschiedlich eng definierten Grenzen zulassen. Ist es realistisch, anzunehmen, daß die dann definierten Grenzen, innerhalb derer eine PID und darauf folgende Selektion zugelassen würden, dauerhaft eingehalten würden?

Professor Dr. Manfred Spieker:
Die beiden Gesetzestexte, die die Zulassung der PID in engen Grenzen regeln wollen, sprechen zwar zunächst von einem Verbot der PID, um dann die Bedingungen für Ausnahmeregelungen zu nennen. Diese Ausnahmeregelungen werden das Verbot der PID aber so unterlaufen, dass davon auf mittlere Frist nichts übrig bleibt. Wir kennen das ja vom Abtreibungsstrafrecht: Der § 218 verbietet die Abtreibung und § 218a regelt die Ausnahmefälle, die sehr schnell dazu geführt haben, dass jede Abtreibung, die eine Schwangere aus welchen Gründen auch immer wünscht, möglich wurde. Vom Lebensschutz vor der Geburt blieb nichts mehr übrig. Aus dem Abtreibungsstrafrecht wurde ein Abtreibungsrecht. Die Ausnahmen, die die beiden Gesetzentwürfe zur Regelung der PID zulassen wollen, werden sich nicht begrenzen lassen. Sie werden darüber hinaus zu einem Druck auf Eltern führen, die Kinder mit Erbkrankheiten oder Behinderungen nicht der tödlichen Selektion unterwerfen wollen. Sie werden auch für diese Kinder selbst das Diskriminierungsrisiko erhöhen.

FreieWelt.net: Die Reproduktionsmedizin hat sich in den letzten Jahren zu einem boomender Wirtschaftszweig entwickelt, in dem sehr viel Geld verdient wird. Abgesehen von betroffenen Eltern, wem würde eine Zulassung der PID am meisten nutzen und welche Folgen könnten sich daraus ergeben?

Professor Dr. Manfred Spieker:
Ich lasse dahin gestellt, ob die betroffenen Eltern von der Legalisierung der PID profitieren würden. Manche vielleicht, für manche würde die probeweise Erzeugung von Nachwuchs im Labor aber sicher auch zu einer großen Last. Am meisten profitieren würden die Reproduktionsmediziner, für die die assistierte Reproduktion in der Tat ein überaus gewinnbringendes Geschäft ist und die mittels der PID die Erfolgschancen der künstlichen Befruchtung von etwa 20% auf 30% erhöhen könnten. Deshalb kämpfen sie seit mehr als zehn Jahren für die Zulassung der PID.

FreieWelt.net: Die Befürworter eines fortgesetzten vollständigen PID-Verbots begründen Ihre Haltung meist mit grundsätzlichen Argumenten, wie z.B. der Menschenwürde, dem Lebensrecht oder Diskriminierungsverbot von Behinderten und dem Grundgesetz. Den PID-Zulassungsbefürwortern scheint es dagegen mehr um Einzelschicksale von Menschen zu gehen, von denen sie mögliches Leid aufgrund eines kranken oder behinderten Kindes, abwenden wollen. Haben wir das Recht, Eltern, die sich der belastenden Prozedur einer künstlichen Befruchtung unterziehen, die durch eine PID überprüfbare Sicherheit zu verwehren, am Ende ein gesundes Kind zu bekommen?

Professor Dr. Manfred Spieker:
Ein Gesetzgeber hat sich immer zu fragen, welche Folgen seine Gesetze für die ganze Gesellschaft und die Rechtsordnung, mit einem Wort für das Gemeinwohl haben. Er kann nicht nur die Eltern in den Blick nehmen, die die Last einer vererbbaren Krankheit oder einer Behinderung tragen. Er muss auch die Kinder in den Blick nehmen, die unabhängig von Krankheit, Lebenserwartung und Lebenstüchtigkeit ein Recht auf Leben haben. Darüber hinaus muss er wissen, dass es auch nach einer PID keine Sicherheit gibt, am Ende ein gesundes Kind zu bekommen. Die Legalisierung der PID wäre nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenwürde, das Lebensrecht und das Diskriminierungsverbot Behinderter, also gegen die ersten drei Artikel des Grundgesetzes, sondern auch eine Aushöhlung der Grundlage einer demokratischen Gesellschaft, die auf die Symmetrie der Beziehungen zwischen den Menschen angewiesen ist. Symmetrie der Beziehungen heißt, dass alle Menschen einen gleich natürlichen Ursprung haben, dass also nicht die einen die Produzenten der anderen sind, und die anderen die Produkte jener, die sie nach ihrem Bild erzeugt haben.


Herr Professor Spieker, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Hedwig Freifrau von Beverfoerde

Zur Initiative "PID stoppen - Selektion verhindern"

Hier E-Mail-Petition an die Bundestagsabgeordneten versenden

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Redaktion FreieWelt.net, 04.05.2011 09:37 | Kommentare (4)




 
  Kommentare (4)

Joachim Hadlich, 06.05.2011 14:33
Das ist so richtig und klar, wie alles, was von Prof. Spieker zu hören ist, eben ein Mann, dem der Zeitgeist nicht das Gehirn vernebelt hat.

Konstantin Hauser, 05.05.2011 09:58
@ Freigeist
Sie haben offenbar nicht die leiseste Ahnung von der Realität. Es wäre schön, wenn die Diskussion über PID etwas ernsthafter geführt würde.
Keine Frau nimmt ohne gewichtigen Grund eine IVF-Behandlung, die risikoreich ist und langwierig sein kann, auf sich. Hier geht es nicht um die Selektion gegen Lernschwäche und Hässlichkeit, sondern um die Verhinderung schwerster, oft tödlich verlaufender Krankheiten. Wenn Sie mal etwas über die Situation betroffener Menschen lesen wollen, empfehle ich Ihnen den Beitrag in der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung ("Ein Paar will ein Kind"). Bitte nehmen Sie die Sorgen und Probleme betroffener Menschen etwas ernster, bevor Sie unqualifizierte Kommentare über "Designer-Babies" abgeben.


Freigeist, 04.05.2011 18:30
So schön, dass man in vielen Ländern der Welt sich nicht dem Fortschritt verschließt. Wird es in Deutschland verboten werden, so gehen eben Paare ins Ausland und bekommen ein Wunschkind und schon in naher Zukunft ein Designerbaby. Das Designerbaby wird möglich werden und es wird massenhaft davon Gebrauch gemacht werden. Wer will denn ein hässliches Kind oder ein lernschwaches Kind wo ganz Deutschland wiederholt die Superstars sucht.

Konstantin Hauser, 04.05.2011 13:39
Die Befürchtungen, die Herr Spieker hat, sind irrational und unbegründet. Er wird ja wohl nicht ernstlich meinen, dass Israel oder Großbritannien "eugenische" Gesellschaften sind. Dort wird die PID nämlich seit 20 Jahren legal praktiziert. Wie immer in dieser Debatte, werden durch nichts bewiesene Dammbruchargumente angeführt. Der Schutz Behinderter in Deutschland hat sich, trotz der Möglichkeiten zur Erkennung von Behinderungen und der legalen Möglichkeit zur Spätabtreibung, in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert, nicht verringert. Früherkennung von Behinderungen und gesellschaftlicher Schutz für behinderte Menschen sind eben gerade nicht negativ korreliert, was vielfach belegt ist. Das gegenteil ist der Fall! Und Designer-Babies werden im europäischen Ausland, wo die PID zugelassen ist, bis heute nicht produziert. Warum sollte das in Deutschland anders sein? Ein Sozialethiker sollte sich weniger dem abstrakten Schutz der vermeintlichen Menschenwürde eines 4-zelligen Embryos, sondern der Ersparnis vieltausendfachen Leides für Menschen widmen, die sich wiederholt ergebnislos einer IVF-Behandlung unterzogen haben. Das wäre christliche Nächstenliebe, ersteres ist wohl eher Resultat einer verblendeten Ideologie.


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