Der Bundesfreiwilligendienst ist als Ausgleich für den Zivildienst eingeführt worden, der zusammen mit der Wehrpflicht zum 1. Juli ausgesetzt wurde. Die Wehrpflicht belibt allerdings im Grundgesetz verankert und kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit im Bundestag wieder eingeführt werden.
Wie "Welt online" berichtet soll der Dienst in der Regel ein halbes Jahr dauern, kann aber auf ein halbes Jahr verkürzt oder auf anderthalb Jahre verlängert werden.
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