Das Landesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Nachtragshaushalt 2010 gekippt. Damit rücken Neuwahlen in dem bevölkerungsreichsten Bundesland in greifbare Nähe. Regelungen des Nachtragshaushalts verstießen gegen die Landesverfassung und seien nichtig, sagte der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams laut Bericht des "ZDF" in Münster. Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage der Oppositionsparteien CDU und FDP statt. Sie hatten geklagt, da sie den erst im Dezember vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte im Rahmen dieses Haushalts die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht.
Sollte es jetzt tatsächlich zu Neuwahlen kommen, wäre dies die achte Landtagswahl im Superwahljahr 2011.
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Das Landesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Nachtragshaushalt 2010 gekippt. Damit rücken Neuwahlen in dem bevölkerungsreichsten Bundesland in greifbare Nähe. Regelungen des Nachtragshaushalts verstießen gegen die Landesverfassung und seien nichtig, sagte der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams laut Bericht des "ZDF" in Münster. Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage der Oppositionsparteien CDU und FDP statt. Sie hatten geklagt, da sie den erst im Dezember vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte im Rahmen dieses Haushalts die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht.
Sollte es jetzt tatsächlich zu Neuwahlen kommen, wäre dies die achte Landtagswahl im Superwahljahr 2011.
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