Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage der Oppositionsparteien CDU und FDP statt. Sie hatten geklagt, da sie den erst im Dezember vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte im Rahmen dieses Haushalts die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht.
Sollte es jetzt tatsächlich zu Neuwahlen kommen, wäre dies die achte Landtagswahl im Superwahljahr 2011.
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