In diesen drei Jahren müsse ein großer Teil der erforderlichen Reform- und Konsolidierungsanstrengungen in dem betroffenen Land geleistet werden.
Das Bundesfinanzministerium ist für den Vorstoß, grundsätzlich gelte, dass die von Juni 2013 an geltenden Anleihebedingungen sich nach den Bedingungen richten sollen, die es schon unter britischem und amerikanischem Recht gebe. Dies hätten die Finanzminister beschlossen und der Europäische Rat bestätigt.
Mehr unter: FAZ.Net