Betroffene sollen demnach nicht nur für sexuelle Übergriffe in kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen entschädigt werden, sondern auch Opfer familiären Missbrauchs sollen Geld erhalten.
Bergmann fordert, dass sämtliche nicht mehr justiziable Missbrauchsfälle zwischen 1949 und 2010 miteinbezogen werden. Bereits im vergangenen Herbst hatt sich die Deutsche Bischofskonferenz bereit gezeigt, Opfer zu entschädigen, doch genaue Summen wurden damals nicht genannt.
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