Dabei werde das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.
Im konkreten Fall hatte ein Nigerianer geklagt, seine zwei leiblichen Kinder sehen zu dürfen, die bei der Mutter und dessen Ehemann lebten. Dies hatte ihm das deutsche Gericht zuletzt mit der Begründung untersagt, er habe keine Verbindung zu den Kindern aufgebaut.
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