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28.05.2012
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Menschengerichtshof: Rechte leiblicher Väter gestärkt
Weitere Themen: Justiz, Familie


Foto: Ramona Kitzmüller/pixelio.de

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte biologische Väter in ihrem Recht gestärkt, Umgang mit ihren Kindern zu haben. Dieses Recht wiege schwerer als es bisher in Deutschland gehandhabt worden sei. Dem leiblichen Vater den Kontakt zu seinen Kindern zu verwehren, berücksichtige das Wohl der Kinder nicht ausreichend, begründeten die Richter in Straßburg ihre Entscheidung.

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 Dabei werde das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.

Im konkreten Fall hatte ein Nigerianer geklagt, seine zwei leiblichen Kinder sehen zu dürfen, die bei der Mutter und dessen Ehemann lebten. Dies hatte ihm das deutsche Gericht zuletzt mit der Begründung untersagt, er habe keine Verbindung zu den Kindern aufgebaut.

Mehr auf Familien-Schutz.de



Redaktion FreieWelt.net, 22.12.2010 10:04 | Kommentare (11)




 
  Kommentare (11)

Edeltraud Zeiger, 04.04.2012 16:12
Edeltraud Zeiger, 01609 Frauenhain

Vertuschung von Inzest

Gefälschter Vaterschaftstest über das Amtsgericht Kitzingen. (Bayern)

http://www.andre-zeiger.info


André Zeiger, 25.07.2011 18:11
Gefälschtes Abstammungsgutachten und gefälschter Rundstempel von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg.

Grund: Vertuschung von Inzest und Missbrauch.

Dieses DNS – Abstammungsgutachten ist zu 100 % ein Plagiat! Der verwendete Rundstempel ist gefälscht!

Der Beschluss vom Amtsgericht Kitzingen stimmt nicht mit dem Wortlaut der Einladung des Sachverständigen überein.

Beweis: Anlage K 9, unter: http://www.andre-zeiger.com

Einladung des öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg.

Beweis: Anlage K11, unter: http://www.andre-zeiger.com

Erstellt hat der Sachverständige (oder wer auch immer) ein DNS – Abstammungsgutachten.
In diesem DNS – Abstammungsgutachten tauchen dann sogar „17 gentechnologisch nachweisbare Blutgruppensysteme“ auf.
Was haben Blutgruppensysteme in einem DNS – Abstammungsgutachten zu suchen?
Hier ist auch der gefälschte Rundstempel zu betrachten.

Beweis: Anlage K 12, unter: http://www.andre-zeiger.com

Eine Beschwerde über den Sachverständigen, der noch von der Regierung von Unterfranken öffentlich bestellt und beeidigt worden ist, liegt der IHK Würzburg – Schweinfurt seit Ende April 2011 vor.

Mit Wirkung vom 31.12.2007 wurde das Bayerische Sachverständigengesetz aufgehoben.
Nun ist die jeweilige IHK zuständig.
Mal sehen, wie sich die zuständige IHK entscheidet!

Ich habe im Internet Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von der IHK ……. gefunden, welche ich mir sogar einrahmen würde.
Optisch einfach perfekt.

Diese Gutachten außerhalb seines Labors zu fälschen ist nicht möglich. Dafür hat dieser Sachverständige die nötige Vorsorge getroffen.
Ich danke dem Sachverständigen, dass er es mir ermöglicht hat, Einblick in seine Gutachten zu nehmen.

Bei meinem DNS – Abstammungsgutachten würde sich die „blaue Tonne“ schütteln und sich sogar weigern, solchen „Schund“ aufzunehmen.

Schaut mal bei Google unter:
Justizskandal – entfacht – geplant – und ausgeführt durch einen Anwalt

http://www.andre-zeiger.com


André Zeiger, 28.05.2011 21:53
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.

Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.

Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.

Es soll eine Straftat verdeckt werden.

Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".

Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!

In so einen Fall bin ich hineingeraten.

Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger
totgeschwiegen werden!!!!!!


André Zeiger, 26.04.2011 19:04
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
www.andre-zeiger.com


André Zeiger, 25.12.2010 22:22
Wer hat schon mal etwas über gefälschte Vaterschaftstests gehört oder ist selbst davon betroffen? Wir kämpfen gemeinsam dagegen an. Ich bin schon am "Kämpfen"! Siehe auch Märchengutachter in Österreich, der wurde schon verknackt.
Viele Grüße
André Zeiger aus Wiesentheid


Mixia, 23.12.2010 10:16
Zitat von Popeye: "in der Realität gibt es Beziehungen und Ehen, die scheitern"

Wenn die Eltern verheiratet sind haben Vater wie Mutter dadurch klare Rechte auf die Erziehung des Kindes. Auch dafür ist die Ehe gemacht.

Wenn ein Mann keine Ehe eingehen will soll er sich nicht wundern, dass er kein Sorgerecht und nach Ende der Beziehung möglicherweise sogar kein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind hat. Das ist ganz einfach.


Popeye, 22.12.2010 20:51
"Deshalb ist beim Menschen die Vaterschaft durch das familiäre Zusammenleben des Mannes mit Mutter und Kind definiert."

Ach ja, durch wen?

"Männer die die Vaterrolle für ihre leiblichen Kinder sicher übernehmen möchten, sollten die Frauen heiraten, mit denen sie Kinder haben wollen."

Vielleicht nicht in Ihrer kleinen perfekten Welt, aber in der Realität gibt es Beziehungen und Ehen, die scheitern!


Mxia, 22.12.2010 13:49
Zitat von Klimax: "In der Natur gerade liegt, daß Vater und Erzeuger identisch sind."

Das ist zwar Biologie, aber keine natürliche Rechtslage.

Der Mensch hat anders als andere Tiere keinen natürlich Sinn dafür ohne Kontextinformationen zu erkennen, wer wessen leibliches Kind ist. Deshalb ist beim Menschen die Vaterschaft durch das familiäre Zusammenleben des Mannes mit Mutter und Kind definiert. Leibliche Vaterschaft spielt dabei primär keine Rolle.

Die Möglichkeit, die leibliche Vaterschaft biochemisch nachzuprüfen ist eine technologische Neuerung, die nichts mit der Natur des Menschen zu tun hat und aus der man daher auch keine angeblichen Menschenrechte ableiten darf.

Männer die die Vaterrolle für ihre leiblichen Kinder sicher übernehmen möchten, sollten die Frauen heiraten, mit denen sie Kinder haben wollen. Dafür ist die Ehe da.

Und es geht in dem verhandelten Fall auch nicht um materielle Vorteile die die Mutter zu Lasten des leiblichen Vaters haben möchte, nein der leibliche Vater möchte doch offensichtlich für sich den materiellen Vorteil einer Aufenthaltserlaubnis erstreiten.


Klimax, 22.12.2010 12:59
"Eine unfassbar falsche Entscheidung!

Es ist die Natur des Menschen dass der Vater eines Kindes der ist, der mit der Mutter zusammenlebt und die Vaterschaft akzeptiert. Das ist natürlich und gut so für das Kind, die Familie und die Gesellschaft"

Eine unfaßbar falsche Auffassung!

In der Natur gerade liegt, daß Vater und Erzeuger identisch sind. Nur DAS ist natürlich. Es spricht auch überhaupt nichts dafür, in dieser Sache den Vater anders zu behandeln als die Mutter außer die übliche deutsche matrifocale Väterfeindlichkeit.

Den Protestierern geht es nur darum, Mutti alle Möglichkeiten zu lassen, den wahren Vater ganz nach Belieben seinen Kindern vorenthalten zu können. Nur: nicht bloß Mutti hat Rechte, wie das in Deutschland meist so gesehen wird, sondern auch das Kind hat eine natürliches Recht auf seinen natürlichen Vater. Und auch der natürliche Vater hat ein Recht auf sein Kind. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir Menschen, bloß weil sie männlich sind, lediglich aus Zeugungsmaschinen auffaßten?

Und außerdem: wenn's dann ums Geld geht, dann gilt der Erzeuger, der RICHTIGE Vater also, plötzlich doch etwas; denn abkassieren tun wir immer gern. Da würden Muttchen am liebsten die halbe Welt zum Vater berufen.


Mixia, 22.12.2010 12:15
Eine unfassbar falsche Entscheidung!

Es ist die Natur des Menschen dass der Vater eines Kindes der ist, der mit der Mutter zusammenlebt und die Vaterschaft akzeptiert. Das ist natürlich und gut so für das Kind, die Familie und die Gesellschaft. Nur wenn es einen solchen Vater nicht gibt - dann können andere Überlegungen greifen, zum Wohle des Kindes.

Ein angebliches Menschenrecht eines leiblichen Vaters ist an den Haaren herbeigezogen, so etwas gibt es nicht. Vater ist man nicht durch Sex, sondern durch Beziehung - zu Mutter und Kind.

Im vorliegenden Fall geht es dem Kläger wohl kaum um das Wohl des Kindes, sondern um seine Aufenthaltserlaubnis.




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