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28.05.2012
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"Da hat das Kabinett eine Nettolüge auf den Tisch gelegt"
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Wirtschaftspolitik


Foto: Nigel Treblin/dapd

Die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen haben eine erboste Reaktion der Opposition ausgelöst. SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte, da habe "das Kabinett eine Nettolüge auf den Tisch gelegt". Den Entlastungen von 590 Millionen für die Arbeitnehmer stünden tatsächlich Mehrkosten von netto 3,6 Milliarden gegenüber. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger erklärte dagegen, die Maßnahmen könnten sich sehen lassen.

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Die Bürger hätten klare Vorteile, bräuchten nun nicht mehr so viel Zeit für ihre Steuererklärung und könnten sie auch nur alle zwei Jahre abgeben. Für die FDP sind die Steuervereinfachungen nur der erste Schritte, um dann in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode auch Steuersenkungen anzugehen.

Gabriel wirft dagegen Kanzlerin Merkel und den Liberalen vor, sie würden darauf abzieln, kurz vor der nächsten Bundestagwahl gemeinsam ihre "alte Steuersenkungsorgie" wieder auszupacken. Statt die 60 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen für weniger Schulden einzusetez, lege sich Frau Merkel "eine Kriegskasse für die nächste Bundestagswahl von immerhin 30 Milliarden Euro an."

 

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Redaktion FreieWelt.net, 10.12.2010 12:52 | Kommentare (1)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (1)

Meistersinger, 11.12.2010 12:42
Es fängt nun an spannend zu werden. Wie lange läßt sich der Souverän, das Volk noch ausrauben.

Der Mittelstand zahlt direkte und auch indirekte Steuern. Jeder Bürger wird bei jedem Einkauf mit Steuern belastet. Fachleute haben diese Steuerbelastung auf ca. 40 % geschätzt. Darüber hinaus zahlt der Bürger direkte Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Bußgelder, Strafen, Zinsen, etc.
Zusammengenommen, also die rund 1,25 Billionen Einnahmen jährlich, entsprechen ca. 75 % + X des erzielten Einkommens eines Mittelständlers. Das ist Sklaverei oder Sozialismus pur – ein Verstoß gegen den Satz, daß die Grundrechte nicht angetastet werden dürfen und das Eigentum ist den Freiheitsrechten zuzuordnen. Wer mehr als 75 % seines Eigentums abgibt ist eben nicht mehr frei!
Der Bürger zahlt für „die Banken“ für Griechenland, für Irland bald für Spanien, Portugal und wer zahlt für Deutschland?

Und Steuern werden erhoben, obwohl für die Festsetzung und Erhebung keine gültige gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bis heute haben die Deutschen Volksvertreter geleugnet, daß das System vor 1949 weitergeführt worden ist. Hier ein kleiner Ausschnitt:
11. Januar 1950 - Vor diesem Hintergrund brachte der Bundesfinanzminister Schäffer ein Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetze in der Fassung vom 10. August 1949 in den deutschen Bundestag ein und trug dort dann nicht etwa vor, dass der zur 1. Lesung eingebrachte Gesetzesentwurf unter voller Berücksichtigung des für alle drei Gewalten seit dem 23. Mai 1949 absolute Gültigkeit erlangt habende Bonner Grundgesetz als der nun ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland entwickelt worden sei, sondern er “verkündet” den Abgeordneten des ersten deutschen Bundestages, dass quasi alles so bleiben würde wie es einmal war,
[…]weil sich eine große Steuerreform, die auch von dem letzten Beamten der Finanzverwaltung ein völliges Umdenken in ein neues System bedeutet, nur in einer Zeit zu machen, in der das Wirtschafts- und Finanzleben ruhig ist und die Finanzverwaltungen nicht überlastet sind.
Weiter verkündet der Bundesfinanzminister,
dass der Gesetzesentwurf auf dem Gebiet der Finanzpolitik der ganz bewusste Schritt ist, der neuen Zeit mit neuen Gedankengängen entgegenzutreten und den Notwendigkeiten des Tages zu begegnen.
Mehr beiläufig trägt er zum Inhalt des Entwurfes des Änderungsgesetzes zu § 3 “Steuerfreiheit” ( S. 794 des Sitzungsprotokolls des deutschen Bundestages vom 11. Januar 1959 ) wie folgt damals vor:
“Was nun die Einzelheiten des Gesetzesentwurfs betrifft, so kann ich mich hier relativ kurz fassen. Die Neufassung des § 3 des Einkommensteuergesetzes enthält wenig sachliche Änderungen, sondern nur eine Anpassung an die bisher recht komplizierten und unklaren Bestimmungen über die Einkommensteuerfreiheit an die jetzige Rechtlage.”
Erinnert sich der Leser an das Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946, so haben die Alliierten damals angeordnet, dass der § 3 “Steuerfreiheit” EStG vom 16.10.1934 in der Fassung von 17. Februar 1939 bis auf drei Ausnahmen ersatzlos aufzuheben gewesen ist.



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