Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Erkenntnisstand der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik noch nicht endgültig geklärt sei. Der Gesetzgeber habe daher eine besondere Sorgfaltspflicht. Wie der "Focus" berichtet, stellte das Gericht weiterhin fest, Regierungen dürften es nicht bei einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung belassen. Sie seien auch „in der Verantwortung, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“. Die Gentechnik greife in die elementaren Strukturen des Lebens ein, weshalb beim Aussäen und Vermarkten gentechnisch veränderter Produkte „größtmögliche Vorsorge“ getroffen werden müsse.
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