Sie sollen laut Gesetzentwurf auch elektronisch überwacht werden können. Mit einem Gesetz zur "Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter" soll zudem sichergestellt werden, dass Altfälle weiter in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden können. Mit der Reform will die Bundesregierung den in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gestellten Anforderungen gerecht werden.
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