Es ist nicht einzusehen, warum der Unternehmer eine Betriebsstättenabgabe für seine Mitarbeiter zahlen soll, wenn eben diese Zuschauer und Zuhörer ihren Beitrag zur Rundfunkfinanzierung bereits über ihre Haushaltsabgabe geleistet haben.
In der Landwirtschaft ist bei vielen Tätigkeiten faktisch kein Rundfunkempfang möglich. Die FDP lehnt die Beitragspflicht für land- und forstwirtschafliche Fahrzeuge ab. Wer z. B. auf dem Harvester sitzt, hat keine echte Möglichkeit, Rundfunk zu hören, der Mähdrescher ist nur wenige Wochen im Jahr im Einsatz. Einzelne Kraftfahrtzeuge mit einem Beitrag zu belasten, widerspricht dem Ziel, die Gerätekopplung abzuschaffen und zukünftig Haushalts- und Betriebseinheiten pauschaliert heranzuziehen. In einem Gutachten hat Prof. Christoph Degenhart entsprechende verfassungsrechtliche Zweifel an dieser neuen Kraftfahrtzeugabgabe formuliert, die von den Rundfunkanstalten bislang nicht ausgeräumt wurden.
Entgegen der anvisierten aufkommensneutralen Reform der Rundfunkfinanzierung bringt die Einführung der Betriebsstättenabgabe den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erhebliche Mehreinnahmen auf Kosten der Landwirtschaft.