Diese wird in Zukunft maßgeblich für die Anpassung der Hartz-IV-Sätze sein.
Die Anhebung im Januar 2011 war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht eine Neuberechnung der Regelleistungen verlangt hatte. Bislang war die Grundsicherung an die Rentenentwicklung gekoppelt. Ab dem 1.Januar 2011 soll erst einmal zu 70 Prozent der Preis- und zu 30 Prozent der Lohnanstieg über die dann zum 1. Juli des Jahres fällige Hartz-IV-Anpassung entscheiden.
Mehr unter: sueddeutsche.de