Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei wegen erheblicher Mitschuld an einem Mord verurteilt. Der Journalist Hrant Dink, der 2006 wegen "Verunglimfpung des Türkentums" verurteilt wurde, war 2007 auf offener Straße in der Türkei erschossen worden. Laut EGMR wußten die "türkischen Behörden von der Gefahr, die für den Journalisten bestand, und haben nichts unternommen, um den Mann zu schützen". Daher treffe Ankara auch eine erhebliche Mitschuld.
Die Türkei muß nun den Hinterbliebenen Dinks, die geklagt hatten, ein Schmerzensgeld in der Höhe von 100.00 Euro zahlen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei wegen erheblicher Mitschuld an einem Mord verurteilt. Der Journalist Hrant Dink, der 2006 wegen "Verunglimfpung des Türkentums" verurteilt wurde, war 2007 auf offener Straße in der Türkei erschossen worden. Laut EGMR wußten die "türkischen Behörden von der Gefahr, die für den Journalisten bestand, und haben nichts unternommen, um den Mann zu schützen". Daher treffe Ankara auch eine erhebliche Mitschuld.
Die Türkei muß nun den Hinterbliebenen Dinks, die geklagt hatten, ein Schmerzensgeld in der Höhe von 100.00 Euro zahlen.
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