Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland ohne Zustimmung des Bundesrates durchzusetzen. Damit scheint der Bundesregierung einer Niederlage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Niederlage sicher zu sein. Nach Recherchen der "Frankfurter Rundschau" gehen acht von elf Staatsrecht-Professoren, die sich bislang geäußert haben, von der Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Sieben Artikel in juristischen Fachzeitungen untermauern dies Position, nur einer stimmt der Bundesregierung zu.
Hinzu kommt, dass auch der bis letztes Jahr amtierende ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papiereine zustimmungspflicht des Bundesrates gegeben sieht. In einem jruistischen fachartikel stellt er jüngst klar, dass sich die schwarz-gelbe Bundesregierung bei ihrem Vorgehen nicht auf ein Urteil Karsruhes zum Luftsicherheitsgesetz berufen kann. bei einer Klage gegen die Laufzeitverlängerung stehen die Chancen für die Bundesregierung also denkbar schlecht. Da es auch im Bundesrat keine Mehrheit gibt, kann das Projekt längerer Atomkraftlaufzeiten durchaus noch scheitern.
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Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland ohne Zustimmung des Bundesrates durchzusetzen. Damit scheint der Bundesregierung einer Niederlage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Niederlage sicher zu sein. Nach Recherchen der "Frankfurter Rundschau" gehen acht von elf Staatsrecht-Professoren, die sich bislang geäußert haben, von der Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Sieben Artikel in juristischen Fachzeitungen untermauern dies Position, nur einer stimmt der Bundesregierung zu.