BA muss weiter für Eingliederung zahlen Weitere Themen: Allgemein, Justiz
Foto: Jens Schlueter/ddp
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss weiterhin pro Jahr rund fünf Milliarden Euro an Eingliederungsbeiträgen an das Finanzministerium überweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht . Die BA hatte in den Zahlungen an den Bundeshaushalt die Grundrechte der Beiträge zahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber verletzt gesehen. Der Bund beteiligt seit den Hartz-Reformen die BA zur Hälfte an den Kosten der Förderprogramme für Langzeitarbeitslose.
Auf die BA kommt nun eine neue Finanzlücke in Höhe von rund 20 Milliarden Euro bis 2014 zu.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss weiterhin pro Jahr rund fünf Milliarden Euro an Eingliederungsbeiträgen an das Finanzministerium überweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht . Die BA hatte in den Zahlungen an den Bundeshaushalt die Grundrechte der Beiträge zahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber verletzt gesehen.
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Der Bund beteiligt seit den Hartz-Reformen die BA zur Hälfte an den Kosten der Förderprogramme für Langzeitarbeitslose.
Auf die BA kommt nun eine neue Finanzlücke in Höhe von rund 20 Milliarden Euro bis 2014 zu.