In der Begründung der Richter heißt es unter anderem, der Gesetzgeber könne nicht gezwungen werden, Benachteiligungen von Familien konsequent zu beseitigen.
Aufgrund der niedrigen Geburtenrate würden sich die Sozialversicherungssysteme in ihrer bisherigen Form ohnehin nicht länger aufrecht erhalten lassen, so die Freiburger Richter.
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