Die heute 19 und 18 jahre alten Täter wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht folgte weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die jeweils zehn bzw. acht Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte lediglich auf Körperverletzung mit Todesfolge für beide Angeklagten plädiert.
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Foto: Thorben Wengert/pixelio.de