Das Bundeskabinett hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht. Der Kompromiss zwischen Justiz- und Innenministerium sieht vor, gefährliche Schwerverbrecher nach dem Ende ihrer regulären Haftzeit in neu zu schaffenden Einrichtungen in Gewahrsam zu behalten. Die Regelung soll auch auf die rund 80 Altfälle angewendet werden, die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der nachträglich angeordneten Verwahrung entlassen wurden oder werden sollten.
Experten sind jedoch skeptisch, ob der Kompromiss eine Freilassung dieser Häftlinge verhindern kann.
Mehr auf Tagesschau.de und rp-online.de
Foto: Michael Latz/ddp-Archiv
Das Bundeskabinett hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht. Der Kompromiss zwischen Justiz- und Innenministerium sieht vor, gefährliche Schwerverbrecher nach dem Ende ihrer regulären Haftzeit in neu zu schaffenden Einrichtungen in Gewahrsam zu behalten. Die Regelung soll auch auf die rund 80 Altfälle angewendet werden, die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der nachträglich angeordneten Verwahrung entlassen wurden oder werden sollten.