Künftig soll bei einem Verdacht auf sexuellem Missbrauch generell die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers und falls dieses rechtlich zulässig ist, soll bei Missbrauchsfällen auf eine Anzeige verzichtet werden. Die Frage der Entschädigung von Opfern ließ Bischof Ackermann noch offen. Er betonte jedoch, man werde sich nicht hinter dem runden Tisch verstecken.
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Foto: Thorsten Silz/ddp-Archiv