Das Landesverfassungsgericht (LVG) von Schleswig-Holstein hat das derzeite Wahlrecht des Bundeslandes für verfassungswidrig erklärt und vorgezogene Neuwahlen bis spätestens 2012 angesetzt. Die Opposition im Kieler Landtag hatte Klage eingereicht, weil Überhangsmandate der CDU nicht kompensiert worden waren. So erhielt Schwarz-Gelb die Regierungsmehrheit, obwohl SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) eine Zweitstimmenmehrheit haben.
Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein muß nun bis März 2011 den Anforderungen des LVG angepaßt werden. Die Regierungsmehrheit für CDU und FDP bleibt aber bis zu den Neuwahlen bestehen.
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Foto Lars Kulesch/pixelio.de
Das Landesverfassungsgericht (LVG) von Schleswig-Holstein hat das derzeite Wahlrecht des Bundeslandes für verfassungswidrig erklärt und vorgezogene Neuwahlen bis spätestens 2012 angesetzt. Die Opposition im Kieler Landtag hatte Klage eingereicht, weil Überhangsmandate der CDU nicht kompensiert worden waren. So erhielt Schwarz-Gelb die Regierungsmehrheit, obwohl SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) eine Zweitstimmenmehrheit haben.
Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein muß nun bis März 2011 den Anforderungen des LVG angepaßt werden. Die Regierungsmehrheit für CDU und FDP bleibt aber bis zu den Neuwahlen bestehen.
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