So erhielt Schwarz-Gelb die Regierungsmehrheit, obwohl SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) eine Zweitstimmenmehrheit haben.
Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein muß nun bis März 2011 den Anforderungen des LVG angepaßt werden. Die Regierungsmehrheit für CDU und FDP bleibt aber bis zu den Neuwahlen bestehen.
Mehr bei NDR Online
Foto Lars Kulesch/pixelio.de