Für die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzulässige nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter ist eine Nachfolgeregelung gefunden. Informationen aus Regierungskreisen zufolge soll mit einem neuen Unterbringungsgesetz dafür gesorgt werden, dass solche Straftäter in neu zu gründenden Einrichtungen unter haftähnlchen Bedingungen untergebracht werden sollen.
Externe Gutachter sollen die Unterbringung von Tätern in solchen Anstalten alle 18 Monate prüfen. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) kündigte an, das Bundeskabinett werde sich bereits kommende Woche mit einem Gesetzentwurf beschäftigen.
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Foto: Michael Latz/ddp
Für die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzulässige nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter ist eine Nachfolgeregelung gefunden. Informationen aus Regierungskreisen zufolge soll mit einem neuen Unterbringungsgesetz dafür gesorgt werden, dass solche Straftäter in neu zu gründenden Einrichtungen unter haftähnlchen Bedingungen untergebracht werden sollen.