Für renommierte Experten wie der früheren Bundespräsidenten und Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, stellte das "Mangold-Urteil" ein Glied in einer Kette von Kompetenzüberschreitungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dar. Doch diese Rechtsauffassung wies das Bundesverfassungsgericht nun selbst zurück. Das Mangold-Urteil sei "keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung" durch den EuGH, so die Karlsruher Richter. Der EuGH hatte im Mangold-Urteil erstmals direkt ein deutsches Gesetz für unanwendbar erklärt.
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Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
Für renommierte Experten wie der früheren Bundespräsidenten und Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, stellte das "Mangold-Urteil" ein Glied in einer Kette von Kompetenzüberschreitungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dar. Doch diese Rechtsauffassung wies das Bundesverfassungsgericht nun selbst zurück.