Zudem gibt es laut SZ eine Annäherung bei der Frage, ob und unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haft mit Hilfe eines Bundesgesetzes in neuen Einrichtungen untergebracht und auch therapeutisch auf ein Leben ohne Gitter vorbereitet werden können.
Mehr auf sueddeutsche.de
Foto: Sascha Schuermann/ddp-Archiv