Die Chipkarte, mit der bedürftigen Kindern Zugang zu Bildungs-, Sport- und Vereinsangeboten gewährt werden soll, wird dem Konzept zufolge nicht mit einem Einheitsbetrag bestückt werden.
Stattdessen soll der Bedarf individuell festgestellt werden. Derzeit befindet sich das Konzept in der Diskussionsphase mit den Ländern, den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden.
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Foto: Michael Gottschalk/ddp-Archiv