Aus Sicht von Bayerns Justizminister Joachim Hermann (CSU) redet die Ministerin am Problem vorbei, denn durch das europäische Urteil sei die nachträgliche Sicherheitsverwahrung "für die Zukunft überhaupt nicht in Frage gestellt".
Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) glaubt ebenfalls, dass "im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden." Bundesinnenminister Thomas de Maiziere sagte, die elktronische Überwachung könne eine Sicherungsverwahrung nicht ersetzen. Der EGMR hat in seinem Urteil zudem nicht die nachträgliche Sicherungsverwahrung infrage gestellt, sondern im fall eines täters für unzulässig erklärt, da sie rückwirkend ausgesprochen wurde, also zum zeitpunkt der Verurteilung noch nicht als Möglichkeit existierte.
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foto: geralt/photoopia