Geklagt hatte ein Vater, dem von der Mutter seines Sohnes das gemeinsame Sorgerecht verweigert worden war.
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutsche Reglung bei unverheirateten Paaren als diskriminierend für die Väter erklärt. Dieses europäische Urteil wurde nun von Karlsruhe umgesetzt.
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