Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die seit 2007 geltenden Beschränkungen für die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Arbeitszimmern gekippt. Das Gericht erklärte die derzeitige Praxis, wonach nur Arbeitsräume anerkannt werden, die den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen, für verfassungswidrig