Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht. Die Union signalisierte zu diesem Vorschlag Zustimmungsbereitschaft.
Allerdings müssten noch ein genaues Verfahren und Fristen festgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im vergangenen Jahr eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren verlangt.
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Foto: David Hecker/ddp-Archiv