Die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Beschwerde gegen das derzeitige Waffengesetz eingelegt. Es wird gefordert, das recht auf den Besitz tödlicher Schußwaffen generell zu verbieten. Als Beschwerdeführer treten zwei Elternpaare auf, die Ihre Kinder beim Amoklauf von Winnenden verloren haben.
Die Kläger argumentieren, das das Waffengesetzt die Ausübung des Schießsportes über die im Grundgestz garantierten Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellt und demnach gegen die Verfassung verstößt.
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Foto: Manuela gäck/pixelio.de
Die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Beschwerde gegen das derzeitige Waffengesetz eingelegt. Es wird gefordert, das recht auf den Besitz tödlicher Schußwaffen generell zu verbieten. Als Beschwerdeführer treten zwei Elternpaare auf, die Ihre Kinder beim Amoklauf von Winnenden verloren haben.