Vergehen gegen geistig behinderte Menschen wurden jenen gegen Kinder gleichgestellt. Besitz, Erwerb und Weitergabe kinderpornografischen Materials sind nun auch nach Kirchenrecht strafbar. Zudem werden künftig auch Laien an vatikanischen Gerichten mitarbeiten, um die Verfahren zu beschleunigen.
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Foto: Johannes Simon/ddp-Archiv